Hiob - Kapitel 33
Elihu verkündet das Heilswerk Gottes
1 Doch höre nun, Hiob, meine Rede, und fasse alle meine Worte! 2 Siehe doch, ich öffne meinen Mund, es redet die Zunge an meinem Gaumen; 3 Meine Reden kommen aus aufrichtigem Herzen, und meine Lippen sprechen lautere Wahrheit aus. 4 Der Geist Gottes hat mich gemacht, und der Odem des Allmächtigen belebt mich. 5 Kannst du es, so widerlege mich; rüste dich, tritt vor mich hin! 6 Siehe, ich stehe zu Gott, gleich wie du; auch ich bin vom Lehm genommen. (Hiob 10.9) 7 Siehe, Furcht vor mir soll dich nicht schrecken, und ich will dir nicht lästig sein. 8 Nun hast du vor meinen Ohren gesagt, und ich habe deine eigenen Worte gehört: 9 «Rein bin ich, ohne Vergehen, unbefleckt und ohne Schuld! (Hiob 16.17) (Hiob 27.6) (Hiob 31.1) 10 Siehe, er erfindet Beschuldigungen gegen mich, er hält mich für seinen Feind; (Hiob 13.24) (Hiob 19.11) 11 er legt meine Füße in den Stock und lauert auf alle meine Schritte.» 12 Siehe, das sagst du nicht mit Recht, darauf muß ich dir antworten; denn Gott ist größer als der Mensch. 13 Warum haderst du denn mit ihm, da er doch keine seiner Taten zu verantworten hat? 14 Sondern Gott redet einmal und zum zweitenmal, aber man beachtet es nicht. 15 Im Traum, im Nachtgesicht, wenn tiefer Schlaf die Menschen befällt und sie in ihren Betten schlafen, 16 da öffnet er das Ohr der Menschen und besiegelt seine Warnung an sie, (Hiob 36.10) (Psalm 16.7) 17 damit der Mensch von seinem Tun abstehe und er den Mann vor Übermut beschütze, (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 18 daß er seine Seele von der Grube zurückhalte, und sein Leben, daß er nicht renne ins Geschoß. 19 Er züchtigt ihn mit Schmerzen auf seinem Lager, ein hartes Gericht geht über seinen Leib, 20 daß ihm das Brot zum Ekel wird, seiner Seele die Lieblingsspeise; 21 sein Fleisch schwindet dahin, man sieht es nicht mehr, und seine Gebeine, die man sonst nicht sah, werden bloß; 22 seine Seele naht sich der Grube und sein Leben den Todesmächten. 23 Wenn es dann für ihn einen Engel gibt, einen Mittler, einen aus Tausenden, der dem Menschen verkündigt seine Gerechtigkeit; (Hebräer 1.14) 24 wenn er sich über ihn erbarmt und spricht: «Erlöse ihn, daß er nicht zur Grube hinabfahre; ich habe ein Lösegeld gefunden!» 25 Alsdann wird sein Fleisch wieder grünen von Jugendfrische, er wird wiederkehren zu den Tagen seiner Jugend; (Psalm 103.5) 26 er wird zu Gott bitten, der wird ihm gnädig sein, ihn sein Angesicht mit Jauchzen sehen lassen und dem Menschen seine Gerechtigkeit wiedergeben. 27 Er wird singen vor den Menschen und sagen: Ich hatte gesündigt und das Recht verkehrt; aber er hat mir nicht vergolten nach Verdienst; 28 er hat meine Seele erlöst, daß sie nicht in die Grube gefahren ist, so daß mein Leben das Licht wieder sieht! (Hiob 33.18) 29 Siehe, dies alles tut Gott zwei oder dreimal mit dem Menschen, 30 daß er seine Seele vom Verderben herumhole und ihn erleuchte mit dem Lichte der Lebendigen. (Psalm 103.4) 31 Merke auf, Hiob, höre mir zu, schweige, und ich will reden! 32 Hast du aber Worte, so antworte mir, sage her, denn ich wünsche deine Rechtfertigung; 33 wo aber nicht, so höre mir zu, schweige, und ich will dich Weisheit lehren!4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)