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Hiob - Kapitel 32

Elihu tadelt Hiobs Freunde und redet zu Hiob

1 Da hörten jene drei Männer auf, Hiob zu antworten, weil er in seinen Augen gerecht war. 2 Es entbrannte aber der Zorn Elihus, des Sohnes Barachels, des Busiters, vom Geschlechte Ram; über Hiob entbrannte sein Zorn, weil er sich selbst für gerechter hielt als Gott; (1. Mose 22.21) (Hiob 9.20) (Hiob 13.18) (Hiob 19.6-7) (Hiob 23.7) (Hiob 27.2) (Hiob 27.6) (Hiob 31.35) 3 Über seine drei Freunde aber entbrannte sein Zorn, weil sie keine Antwort fanden und Hiob doch verurteilten. (Hiob 15.5) (Hiob 18.21) (Hiob 20.29) (Hiob 22.5) 4 Elihu aber hatte mit seiner Rede an Hiob gewartet; denn jene waren älter als er. 5 Als aber Elihu sah, daß im Munde jener drei Männer keine Antwort mehr war, entbrannte sein Zorn. 6 Und Elihu, der Sohn Barachels, der Busiter, hob an und sprach: Jung bin ich an Jahren, ihr aber seid grau; darum habe ich mich gefürchtet, euch meinen Befund zu verkünden. 7 Ich dachte: Die Betagten sollen reden und die Bejahrten ihre Weisheit kundtun. (Hiob 12.12) 8 Aber der Geist ist es im Menschen und der Odem des Allmächtigen, der sie verständig macht. 9 Nicht alle Lehrer sind weise, und nicht alle Greise verstehen sich aufs Recht. 10 Darum sage ich: Höret auf mich, so will ich mein Urteil verkünden, ja, auch ich. 11 Siehe, ich habe eure Reden abgewartet, habe zugehört bis zu eurem Entscheid, bis ihr die rechten Worte gefunden hättet; 12 und ich habe auf euch gewartet, bis ihr fertig waret; aber siehe, da ist keiner unter euch, der Hiob widerlegt, der seine Rede beantwortet hätte. 13 Saget nur ja nicht: «Wir haben die Weisheit gefunden: Gott wird ihn schlagen, nicht ein Mensch.» 14 Er hat seine Worte nicht an mich gerichtet, so will ich ihm auch nicht antworten wie ihr. 15 Sie sind geschlagen, sie geben keine Antwort mehr, die Worte sind ihnen ausgegangen! 16 Ich habe gewartet; weil sie aber nichts sagen, weil sie dastehen und nicht mehr antworten, 17 so will auch ich nun meinen Teil erwidern und mein Urteil abgeben, ja, auch ich; 18 denn ich bin voll von Worten, und der Geist, der in mir ist, drängt mich dazu. 19 Siehe, mein Leib ist wie ein Weinschlauch, der keine Öffnung hat; wie Schläuche voll Most will er bersten. 20 Darum will ich reden, so wird es mir leichter, ich will meine Lippen auftun und antworten. 21 Ich will aber keine Person ansehen und keinem Menschen schmeicheln; 22 denn ich kann nicht schmeicheln, leicht möchte mein Schöpfer mich sonst wegraffen!

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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)