Hiob - Kapitel 32
Elihu tadelt Hiobs Freunde und redet zu Hiob
1 Da hörten jene drei Männer auf, Hiob zu antworten, weil er in seinen Augen gerecht war. 2 Es entbrannte aber der Zorn Elihus, des Sohnes Barachels, des Busiters, vom Geschlechte Ram; über Hiob entbrannte sein Zorn, weil er sich selbst für gerechter hielt als Gott; (1. Mose 22.21) (Hiob 9.20) (Hiob 13.18) (Hiob 19.6-7) (Hiob 23.7) (Hiob 27.2) (Hiob 27.6) (Hiob 31.35) 3 Über seine drei Freunde aber entbrannte sein Zorn, weil sie keine Antwort fanden und Hiob doch verurteilten. (Hiob 15.5) (Hiob 18.21) (Hiob 20.29) (Hiob 22.5) 4 Elihu aber hatte mit seiner Rede an Hiob gewartet; denn jene waren älter als er. 5 Als aber Elihu sah, daß im Munde jener drei Männer keine Antwort mehr war, entbrannte sein Zorn. 6 Und Elihu, der Sohn Barachels, der Busiter, hob an und sprach: Jung bin ich an Jahren, ihr aber seid grau; darum habe ich mich gefürchtet, euch meinen Befund zu verkünden. 7 Ich dachte: Die Betagten sollen reden und die Bejahrten ihre Weisheit kundtun. (Hiob 12.12) 8 Aber der Geist ist es im Menschen und der Odem des Allmächtigen, der sie verständig macht. 9 Nicht alle Lehrer sind weise, und nicht alle Greise verstehen sich aufs Recht. 10 Darum sage ich: Höret auf mich, so will ich mein Urteil verkünden, ja, auch ich. 11 Siehe, ich habe eure Reden abgewartet, habe zugehört bis zu eurem Entscheid, bis ihr die rechten Worte gefunden hättet; 12 und ich habe auf euch gewartet, bis ihr fertig waret; aber siehe, da ist keiner unter euch, der Hiob widerlegt, der seine Rede beantwortet hätte. 13 Saget nur ja nicht: «Wir haben die Weisheit gefunden: Gott wird ihn schlagen, nicht ein Mensch.» 14 Er hat seine Worte nicht an mich gerichtet, so will ich ihm auch nicht antworten wie ihr. 15 Sie sind geschlagen, sie geben keine Antwort mehr, die Worte sind ihnen ausgegangen! 16 Ich habe gewartet; weil sie aber nichts sagen, weil sie dastehen und nicht mehr antworten, 17 so will auch ich nun meinen Teil erwidern und mein Urteil abgeben, ja, auch ich; 18 denn ich bin voll von Worten, und der Geist, der in mir ist, drängt mich dazu. 19 Siehe, mein Leib ist wie ein Weinschlauch, der keine Öffnung hat; wie Schläuche voll Most will er bersten. 20 Darum will ich reden, so wird es mir leichter, ich will meine Lippen auftun und antworten. 21 Ich will aber keine Person ansehen und keinem Menschen schmeicheln; 22 denn ich kann nicht schmeicheln, leicht möchte mein Schöpfer mich sonst wegraffen!3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)