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Hiob - Kapitel 32

Elihu tadelt Hiobs Freunde und redet zu Hiob

1 Da hörten jene drei Männer auf, Hiob zu antworten, weil er in seinen Augen gerecht war. 2 Es entbrannte aber der Zorn Elihus, des Sohnes Barachels, des Busiters, vom Geschlechte Ram; über Hiob entbrannte sein Zorn, weil er sich selbst für gerechter hielt als Gott; (1. Mose 22.21) (Hiob 9.20) (Hiob 13.18) (Hiob 19.6-7) (Hiob 23.7) (Hiob 27.2) (Hiob 27.6) (Hiob 31.35) 3 Über seine drei Freunde aber entbrannte sein Zorn, weil sie keine Antwort fanden und Hiob doch verurteilten. (Hiob 15.5) (Hiob 18.21) (Hiob 20.29) (Hiob 22.5) 4 Elihu aber hatte mit seiner Rede an Hiob gewartet; denn jene waren älter als er. 5 Als aber Elihu sah, daß im Munde jener drei Männer keine Antwort mehr war, entbrannte sein Zorn. 6 Und Elihu, der Sohn Barachels, der Busiter, hob an und sprach: Jung bin ich an Jahren, ihr aber seid grau; darum habe ich mich gefürchtet, euch meinen Befund zu verkünden. 7 Ich dachte: Die Betagten sollen reden und die Bejahrten ihre Weisheit kundtun. (Hiob 12.12) 8 Aber der Geist ist es im Menschen und der Odem des Allmächtigen, der sie verständig macht. 9 Nicht alle Lehrer sind weise, und nicht alle Greise verstehen sich aufs Recht. 10 Darum sage ich: Höret auf mich, so will ich mein Urteil verkünden, ja, auch ich. 11 Siehe, ich habe eure Reden abgewartet, habe zugehört bis zu eurem Entscheid, bis ihr die rechten Worte gefunden hättet; 12 und ich habe auf euch gewartet, bis ihr fertig waret; aber siehe, da ist keiner unter euch, der Hiob widerlegt, der seine Rede beantwortet hätte. 13 Saget nur ja nicht: «Wir haben die Weisheit gefunden: Gott wird ihn schlagen, nicht ein Mensch.» 14 Er hat seine Worte nicht an mich gerichtet, so will ich ihm auch nicht antworten wie ihr. 15 Sie sind geschlagen, sie geben keine Antwort mehr, die Worte sind ihnen ausgegangen! 16 Ich habe gewartet; weil sie aber nichts sagen, weil sie dastehen und nicht mehr antworten, 17 so will auch ich nun meinen Teil erwidern und mein Urteil abgeben, ja, auch ich; 18 denn ich bin voll von Worten, und der Geist, der in mir ist, drängt mich dazu. 19 Siehe, mein Leib ist wie ein Weinschlauch, der keine Öffnung hat; wie Schläuche voll Most will er bersten. 20 Darum will ich reden, so wird es mir leichter, ich will meine Lippen auftun und antworten. 21 Ich will aber keine Person ansehen und keinem Menschen schmeicheln; 22 denn ich kann nicht schmeicheln, leicht möchte mein Schöpfer mich sonst wegraffen!

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)