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Hiob - Kapitel 28

Hiob auf der Suche nach der Weisheit

1 Denn das Silber hat seinen Fundort und das Gold seinen Ort, wo man es läutert. 2 Eisen wird aus der Erde gegraben und Kupfer schmelzt man aus Gestein. 3 Man macht der Finsternis ein Ende und forscht alles vollkommen aus, die Steine, die in Finsternis und Todesschatten liegen. 4 Einen Schacht bricht man auf, wo kein Wandersmann durchgeht; auf unbetretenen Pfaden lassen sie sich hinab und schweben ferne von den Menschen. 5 Aus der Erde wächst Brot hervor, und unter ihr ist's wie vom Feuer durchwühlt. 6 In ihren Steinen wird Saphir gefunden und Gold in ihren Schollen. 7 Ein Pfad ist's , den kein Raubvogel kennt, und den auch des Habichts Auge nicht erspäht, 8 den auch kein Raubtier betritt, darauf der Löwe nicht schreitet. 9 Der Mensch legt seine Hand an den harten Felsen und durchwühlt die Gründe der Berge. 10 Er treibt Stollen durch die Felsen, und sein Auge ersieht alles, was köstlich ist. 11 Damit sie nicht tränen, verstopft er die Wasserrinnen; das Verborgene bringt er ans Licht. (Hiob 28.25) 12 Aber wo wird die Weisheit gefunden, und welches ist der Ort des Verstandes? 13 Der Mensch kennt den Weg zu ihr nicht, im Lande der Lebendigen wird sie nicht gefunden. 14 Die Tiefe spricht: «Sie ist nicht in mir», und das Meer: «Sie ist nicht bei mir.» 15 Sie wird mit keinem Geld bezahlt und nicht mit Silber aufgewogen. (Sprüche 3.14-15) (Sprüche 8.10-11) 16 Um Gold von Ophir ist sie nicht zu haben, auch nicht um köstlichen Schohamstein und Saphir. (1. Könige 9.28) 17 Gold und Glas kommt ihr nicht gleich, noch wird sie um goldenes Gerät eingetauscht. 18 Korallen und Kristall sind nichts gegen sie, und der Besitz der Weisheit geht über Perlen. 19 Der Topas aus Äthiopien ist ihr nicht zu vergleichen, mit reinem Golde wird sie nicht aufgewogen. (2. Mose 28.17) 20 Woher kommt denn die Weisheit, und welches ist der Ort des Verstandes? 21 Sie ist verborgen vor den Augen aller Lebendigen und vor den Vögeln des Himmels versteckt. 22 Der Abgrund und der Tod sprechen: Wir haben mit unsern Ohren von ihr gehört. 23 Gott weiß ihren Weg, und er kennt ihren Ort. (Sprüche 8.22) 24 Denn er schaut bis zu den Enden der Erde und sieht alles, was unter dem Himmel ist. 25 Als er dem Winde sein Gewicht gab und den Wassern ihr Maß, (Hiob 26.10) 26 als er dem Regen sein Ziel setzte und dem Wetterstrahl seinen Weg: 27 da hat er sie gesehen und durchmustert, sie bereitet und erforscht 28 und hat zum Menschen gesagt: Siehe, die Furcht des Herrn, das ist Weisheit, und vom Bösen weichen, das ist Verstand! (Psalm 111.10) (Sprüche 1.7)

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.