Hiob - Kapitel 24
Hiob klagt, dass Gott das Treiben der Bösen gewähren lasse
1 Warum sind vom Allmächtigen nicht Zeiten bestimmt und sehen die, so ihn kennen, seine Tage nicht? 2 Man verrückt Marksteine, raubt Herden und weidet sie. (5. Mose 27.17) 3 Den Esel der Waislein treibt man fort und pfändet der Witwe Kuh. 4 Man jagt die Armen aus dem Wege, und die Elenden im Lande müssen sich allesamt verbergen. 5 Siehe, wie Wildesel in der Wüste gehen sie früh an ihr Werk, nach Nahrung suchend; die Wildnis muß ihre Kinder nähren. 6 Auf dem Felde ernten sie sein Futter und halten Nachlese im Weinberge des Gottlosen. 7 Nackend bringen sie die Nächte zu; sie haben kein Gewand und wenn es kalt wird, keine Decke. 8 Vor dem Regen bergen sie sich im Gebirge, und weil sie keine Zuflucht haben, klammern sie sich an die Felsen. 9 Man reißt das Waislein von der Brust und pfändet den Armen aus. 10 Nackt, ohne Kleid, läßt man sie laufen; sie müssen Garben tragen und hungern dabei. (Jesaja 58.7) 11 Zwischen ihren Mauern pressen sie Öl, treten die Kelter und müssen dürsten. (Jakobus 5.4) 12 Aus den Städten ertönt das Geschrei der Sterbenden, und die Seele der Erschlagenen schreit; aber Gott achtet nicht des Unrechts. 13 Jene hassen das Licht, sie wollen seine Wege nicht kennen und bleiben nicht auf seinen Pfaden. 14 Mit Tagesanbruch steht der Mörder auf, den Elenden und Armen umzubringen; in der Nacht aber ist er wie ein Dieb. 15 Das Auge des Ehebrechers wartet auf die Dämmerung; er spricht: Kein Auge sieht mich! Und verhüllt sein Angesicht. 16 In der Finsternis bricht man in die Häuser ein; bei Tage verschließen sie sich; sie scheuen das Licht. 17 Denn ihnen ist die dichteste Finsternis gleich wie der Morgen; sie sind sogar mit dem Todesdunkel vertraut. 18 Schnell fährt er auf dem Wasser dahin. Verflucht ist sein Teil auf Erden; sein Weg führt nicht durch Weingärten. (1. Mose 49.4) 19 Wie Hitze und Sonnenglut die Schneewasser wegraffen, so das Totenreich die, welche sündigen. 20 Der Mutterschoß wird seiner vergessen, Würmer laben sich an ihm, seiner wird nicht mehr gedacht, und wie ein Baum wird der Übermut dessen gebrochen, 21 der die Unfruchtbare beraubte, die nicht gebar, und der Witwe nichts Gutes tat. 22 Und doch erhält Er die Mächtigen lange durch seine Kraft; mancher steht noch aufrecht, der seines Lebens nicht mehr sicher war. 23 Er gibt ihm Sicherheit, und jener verläßt sich darauf; 24 Seine Augen sehen auf ihre Wege. Sie kommen hoch; aber wenig braucht's, so sind sie dahin; sie sinken hin und werden zusammengerafft, wie alle andern auch, und verwelken wie die reifen Ähren. 25 Oder ist's nicht so? Wer will mich Lügen strafen und meine Rede zunichte machen?4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.