zurückEinzelansichtvor

Hiob - Kapitel 23

Hiobs Antwort auf Eliphas: Er will seine Rechtssache vor Gott bringen

1 Da antwortete Hiob und sprach: 2 Auch heute noch ist meine Klage bitter; seine Hand preßt mir schwere Seufzer aus! 3 O daß ich wüßte, wo ich Ihn fände! Ich würde zu seinem Throne gehen. 4 Ich würde ihm die Streitfrage vorlegen und meinen Mund mit Beweisen füllen; 5 ich möchte wissen, was er mir antworten, und gerne sehen, was er zu mir sagen würde. 6 Würde er heftig mit mir streiten? Nein, er würde mich gewiß anhören. 7 Da würde der Redliche bei ihm Recht finden, und ich würde auf ewig frei ausgehen von meinem Richter. 8 Wenn ich aber schon nach Osten gehe, so ist er nirgends; wende ich mich nach Westen, so werde ich seiner nicht gewahr; 9 begibt er sich nach Norden, so erspähe ich ihn nicht, verbirgt er sich im Süden, so kann ich ihn nicht sehen. 10 Er aber kennt meinen Weg; er prüfe mich, so werde ich wie Gold hervorgehen! (Psalm 17.3) (Psalm 139.23-24) 11 Mein Fuß hat seinen Pfad innegehalten; seinen Weg habe ich bewahrt, ich bog nicht davon ab; 12 vom Gebote seiner Lippen wich ich nicht; in meinem Busen bewahrte ich die Reden seiner Lippen. 13 Doch Er bleibt sich gleich, und wer will ihn davon abbringen? Was er will, das tut er. 14 Er vollführt, was mir bestimmt ist, und dergleichen hat er viel im Sinn. 15 Darum schrecke ich zurück vor ihm, und wenn ich daran denke, so fürchte ich mich davor. 16 Ja, Gott hat mein Herz verzagt gemacht, und der Allmächtige hat mich erschreckt. 17 Daß ich aber nicht vergehe vor dem Anblick der Finsternis, hat er vor meinem Angesicht das Dunkel verdeckt.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)