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Hiob - Kapitel 22

Die dritte Rede des Eliphas

1 Darauf antwortete Eliphas, der Temaniter, und sprach: 2 Mag auch ein Mann Gott etwas nützen? Es nützt ja der Verständige nur sich selbst. 3 Hat der Allmächtige Freude, wenn du gerecht bist? Ist's ihm ein Gewinn, wenn du in Unschuld wandelst? 4 Straft er dich wegen deiner Gottesfurcht, und geht er darum mit dir ins Gericht? 5 Sind nicht deine Missetaten groß und deine Schulden ohne Ende? 6 Du hast wohl deine Brüder gepfändet und den Entblößten die Kleider ausgezogen; (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 vielleicht hast du dem Müden kein Wasser zu trinken gegeben oder dem Hungrigen das Brot versagt. (Matthäus 25.42-43) 8 Der Mächtige hat das Land bekommen, und der Angesehene wohnte darin. 9 Du hast Witwen leer fortgeschickt und die Arme der Waisen zusammenbrechen lassen. (Hiob 29.12) 10 Darum liegst du in Banden und hat Furcht dich plötzlich überfallen. 11 Oder siehst du die Finsternis nicht und die Wasserflut, die dich bedeckt? 12 Ist Gott nicht himmelhoch? Siehe doch die höchsten Sterne, wie hoch sie stehen! 13 Und du denkst: «Was weiß Gott! Sollte er hinter dem Dunkel richten? 14 Die Wolken hüllen ihn ein, daß er nicht sehen kann, und er wandelt auf dem Himmelsgewölbe umher!» 15 Willst du den alten Weg befolgen, den die Bösewichte gegangen sind, 16 die weggerafft wurden von der Flut, deren Fundament der Strom wegriß, (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 die zu Gott sprachen: «Hebe dich weg von uns!» und «was könnte der Allmächtige einem tun?» (Hiob 21.14) 18 Und er hatte doch ihre Häuser mit Gütern erfüllt! Doch der Gottlosen Rat sei fern von mir! (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten werden es sehen und sich freuen, und der Unschuldige wird ihrer spotten: (Psalm 107.42) 20 «Fürwahr, unsere Widersacher werden vertilgt, und das Feuer hat ihren Überrest verzehrt.» 21 Befreunde dich doch mit Ihm und mache Frieden! Dadurch wird Gutes über dich kommen. 22 Nimm doch Belehrung an aus seinem Mund und lege seine Worte in dein Herz! 23 Wenn du dich zu dem Allmächtigen kehrst, so wirst du aufgerichtet werden, wenn du die Ungerechtigkeit aus deiner Hütte entfernst. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Wirf das Gold in den Staub und das Ophirgold zu den Steinen der Bäche, (1. Könige 9.28) 25 so wird der Allmächtige dein Gold und dein glänzendes Silber sein! 26 Dann wirst du dich an dem Allmächtigen ergötzen und dein Angesicht zu Gott erheben; (Psalm 37.4) 27 du wirst zu ihm flehen, und er wird dich erhören, und du wirst deine Gelübde bezahlen. (Psalm 50.14-15) 28 Was du vornimmst, das wird dir gelingen, und ein Licht wird auf deinen Wegen leuchten. 29 Führen sie abwärts, so wirst du sagen: «Es geht empor!» Und wer die Augen niederschlägt, den wird er retten. (1. Petrus 5.5) 30 Er wird selbst den freilassen, der nicht unschuldig ist: durch die Reinheit deiner Hände wird er entrinnen. (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)