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Hiob - Kapitel 17

Hiob schildert seine Leiden

1 Mein Geist ist verstört, meine Tage laufen ab, Gräber warten meiner. 2 Treibt man nicht Gespött mit mir und muß nicht mein Auge auf ihren bittren Mienen weilen? 3 Setze doch einen ein, verbürge dich selbst für mich! Wer sollte sonst mir in die Hand geloben? (Hiob 16.19) 4 Du hast ihre Herzen der Einsicht verschlossen, darum wirst du sie nicht obsiegen lassen. 5 Wer Freunde der Plünderung preisgibt, dessen Kinder werden sich schämen müssen. 6 Man stellt mich den Leuten zum Sprichwort hin, und ich muß sein wie einer, dem man ins Angesicht speit. (Hiob 30.9) 7 Mein Augenlicht erlischt vor Gram, und alle meine Glieder sind wie ein Schatten. (Psalm 6.8) 8 Die Gerechten entsetzen sich darüber, und der Unschuldige ist über den Ruchlosen aufgebracht. 9 Aber der Gerechte hält fest an seinem Wege, und wer reine Hände hat, dessen Kraft nimmt zu. 10 Ihr dagegen, kehrt nur alle wieder um und gehet heim , ich finde doch keinen Weisen unter euch. 11 Meine Tage sind dahin; meine Pläne, die mein Herz besessen hat, sind abgeschnitten. 12 Die Nacht machen sie zum Tag; das Licht sei nahe, nicht die Finsternis! 13 da ich doch erwarte, daß der Scheol meine Wohnung wird und ich mein Lager in der Finsternis aufschlagen muß; 14 da ich zur Grube sagen muß: Du bist mein Vater! und zu den Würmern: Ihr seid meine Mutter und meine Schwestern! (Hiob 4.19) 15 Wo ist da noch Hoffnung für mich, und wer wird meine Hoffnung verwirklicht sehen? 16 Zu des Scheols Pforten fährt sie hinab, wenn einmal alles miteinander im Staube ruht!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)