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Hiob - Kapitel 15

Die zweite Rede des Eliphas

1 Da antwortete Eliphas, der Temaniter, und sprach: 2 Soll ein Weiser mit windigem Wissen antworten und seinen Leib mit Ostwind füllen? 3 Zurechtweisung mit Worten nützt nichts, und mit Reden richtet man nichts aus. 4 Doch du hebst die Gottesfurcht auf und schwächst die Andacht vor Gott. 5 Denn deine Missetat lehrt deinen Mund, und du wählst die Sprache der Schlauen. 6 Dein eigener Mund soll dich verurteilen und nicht ich, deine Lippen sollen zeugen wider dich! 7 Bist du der Erstgeborene der Menschen, und warest du vor den Hügeln da? 8 Hast du Gottes Rat belauscht und alle Weisheit aufgesogen? (Hiob 11.7) (Römer 11.33) 9 Was weißt du, das wir nicht wüßten? Verstehst du mehr als wir? (Hiob 13.2) 10 Ergraute Häupter sind auch unter uns, Greise, die älter sind als dein Vater! 11 Sind dir zu gering die Tröstungen Gottes, der so sanft mit dir geredet hat? 12 Was hat dir die Besinnung geraubt, und wie übermütig wirst du, 13 daß du deinen Zorn gegen Gott auslässest und solche Worte ausstößt aus deinem Mund? 14 Wie kann der Sterbliche denn rein, der vom Weibe Geborene gerecht sein? (Hiob 14.4) 15 Siehe, seinen Heiligen traut er nicht, die Himmel sind nicht rein vor ihm. (Hiob 4.18-19) 16 Wie sollte es denn der Abscheuliche, der Verdorbene, der Mensch sein, der Unrecht wie Wasser säuft? 17 Ich will dich unterweisen, höre mir zu, und was ich gesehen habe, will ich dir erzählen; 18 was Weise verkündigten und nicht verhehlt haben von ihren Vätern her, 19 als noch ihnen allein das Land gehörte und noch kein Fremder zu ihnen herübergekommen war: 20 Der Gottlose quält sich sein Leben lang, all die Jahre, die dem Tyrannen bestimmt sind; (1. Mose 4.14) 21 ein Schreckensgetön ist in seinen Ohren, und der Verderber überfällt ihn in seinem Glück. 22 Er soll nicht glauben, daß er aus der Finsternis wiederkehren wird; ausersehen ist er für das Schwert! 23 Er irrt umher nach Brot: wo findet er es ? Er weiß, daß ein finsterer Tag ihm nahe bevorsteht. 24 Not und Bedrängnis überfallen ihn, sie überwältigen ihn, wie ein König, der zum Streit gerüstet ist. 25 Denn er hat seine Hand gegen Gott ausgestreckt und sich gegen den Allmächtigen aufgelehnt; 26 er ist gegen ihn angelaufen mit erhobenem Haupt, unter dem dicken Buckel seiner Schilde; 27 sein Angesicht bedeckte sich mit Fett, und Schmer umhüllte seine Lenden; (Psalm 73.7) (Psalm 73.18-20) 28 er schlug seine Wohnung in zerstörten Städten auf, in Häusern, die unbewohnt bleiben sollten, zu Trümmerhaufen bestimmt. (Josua 6.26) 29 Er wird nicht reich, sein Vermögen hat keinen Bestand, und sein Besitz breitet sich nicht aus im Land. 30 Der Finsternis entgeht er nicht, die Flamme versengt seine Sprößlinge, vor dem Hauch Seines Mundes flieht er dahin. 31 Er verlasse sich nicht auf Lügen, er ist betrogen; und Betrug wird seine Vergeltung sein. 32 Ehe sein Tag kommt, ist sie reif; sein Zweig grünt nicht mehr. 33 Wie ein Weinstock, der seine Herlinge abstößt, und wie ein Ölbaum ist er , der seine Blüten abwirft. 34 Denn die Rotte der Ruchlosen ist unfruchtbar, und Feuer frißt die Zelte der Bestechung. 35 Mit Mühsal schwanger, gebären sie Eitles, und ihr Schoß bereitet Enttäuschung. (Psalm 7.15) (Jesaja 59.4)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)