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Hiob - Kapitel 14

Hiob beschreibt das Elend des Menschen

1 Der Mensch, vom Weibe geboren, lebt kurze Zeit und ist voll Unruhe. 2 Wie eine Blume blüht er und verwelkt; gleich einem Schatten flieht er und hat keinen Bestand. (Psalm 90.5) 3 Und über einem solchen tust du deine Augen auf und gehst mit mir ins Gericht? 4 Gibt es einen Reinen unter den Unreinen? Keinen einzigen! (Psalm 14.3) 5 Wenn doch seine Tage und die Zahl seiner Monde bei dir bestimmt sind und du ihm ein Ziel gesetzt hast, das er nicht überschreiten kann, (Psalm 31.16) (Psalm 39.5) 6 so schaue doch weg von ihm und laß ihn in Ruhe, bis er seines Tages froh werde wie ein Tagelöhner! (Hiob 7.1-2) 7 Denn für einen Baum ist Hoffnung vorhanden: wird er abgehauen, so sproßt er wieder, und sein Schößling bleibt nicht aus. 8 Wenn seine Wurzel in der Erde auch alt wird und sein Stumpf im Staub erstirbt, 9 so grünt er doch wieder vom Duft des Wassers und treibt Schosse hervor, als wäre er neu gepflanzt. 10 Der Mann aber stirbt und ist dahin, der Mensch vergeht, und wo ist er? 11 Wie Wasser zerrinnen aus dem See und ein Strom vertrocknet und versiegt, 12 also legt sich auch der Mensch nieder und steht nicht wieder auf; bis keine Himmel mehr sind, regen sie sich nicht und wachen nicht auf aus ihrem Schlaf. (Hiob 7.10) (Hiob 19.25) 13 O daß du mich doch im Scheol verstecktest, daß du mich verbärgest, bis dein Zorn sich wendet; daß du mir eine Frist setztest und dann meiner wieder gedächtest! (Psalm 27.5) (Psalm 31.21) (Jesaja 26.20) 14 Wenn der Mensch stirbt, wird er wieder leben? Die ganze Zeit meines Kriegsdienstes würde ich harren, bis meine Ablösung käme. (Hiob 7.1) 15 Dann würdest du rufen, und ich würde dir antworten; nach dem Werk deiner Hände würdest du dich sehnen. 16 Nun aber zählst du meine Schritte. Achtest du nicht auf meine Sünde? 17 Versiegelt ist meine Übertretung in einem Bündlein, und du hast zugeklebt meine Schuld. (Hosea 13.12) 18 Doch stürzen ja auch Berge ein und sinken dahin, und Felsen weichen von ihrem Ort, das Wasser höhlt Steine aus, 19 und die Flut schwemmt das Erdreich fort; also machst du auch die Hoffnung des Sterblichen zunichte; (Römer 5.5) 20 du überfällst ihn unaufhörlich, und er fährt dahin, du entstellst sein Angesicht und jagst ihn fort. 21 Ob seine Kinder zu Ehren kommen, weiß er nicht, und kommen sie herunter, so wird er dessen nicht gewahr. 22 Sein Fleisch empfindet nur seine eigenen Schmerzen, und seine Seele trauert nur über sich selbst!

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)