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Hiob - Kapitel 13

Hiob will sich vor Gott rechtfertigen und verteidigen

1 Siehe, dies alles hat mein Auge gesehen, mein Ohr gehört und sich gemerkt; 2 was ihr wisset, weiß ich auch; ich stehe nicht hinter euch zurück. (Hiob 12.14) 3 Doch will ich nun zum Allmächtigen reden; mit Gott zu rechten, gelüstet mich. 4 Ihr streicht ja doch nur Lügenpflaster und seid nichts als Quacksalber. 5 O daß ihr doch schweigen könntet, das würde euch als Weisheit angerechnet! (Sprüche 17.28) 6 So höret nun meine Rechtfertigung und achtet auf die Verteidigung meiner Lippen! 7 Wollt ihr Gott zuliebe Unrechtes reden und zu seinen Gunsten lügen? 8 Wollt ihr seine Person ansehen oder Gottes Sachwalter spielen? 9 Würde es gut sein, wenn er euch erforschte? Könnt ihr ihn täuschen, wie man Menschen täuscht? 10 Nein, strafen wird er euch, wenn ihr im Geheimen die Person ansehet! 11 Wird nicht seine Majestät euch schrecken und seine Furcht euch überfallen? 12 Eure Denksprüche sind Aschensprüche, und eure Schutzwehren sind von Lehm. 13 Schweiget vor mir und laßt mich reden; es gehe über mich, was da wolle! 14 Warum sollte ich mein Fleisch in meine Zähne nehmen und mein Leben in meine Hand legen? 15 Siehe, er soll mich töten; ich habe keine Hoffnung; nur will ich meine Wege ihm ins Angesicht verteidigen. 16 Auch das schon wird mir zur Rettung dienen; denn kein Gottloser kommt vor ihn. 17 Höret, höret meine Rede, und meine Erklärung dringe in eure Ohren! 18 Gebt acht, ich habe die Verteidigung gerüstet, ich weiß, daß ich Recht bekommen werde. 19 Wer will noch mit mir rechten? Denn dann wollte ich verstummen und verscheiden. 20 Nur zweierlei tue nicht an mir, dann will ich mich vor deinem Angesicht nicht verbergen: 21 Tue deine Hand von mir und erschrecke mich nicht mit deiner Furcht! (Hiob 9.34) 22 Dann rufe Du, und ich will antworten, oder ich will reden, und Du erwidere mir! 23 Wie groß ist meine Sündenschuld? Tue mir meine Übertretungen und Missetaten kund! 24 Warum verbirgst du dein Angesicht und hältst mich für deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Verscheuchst du ein verwehtes Blatt und verfolgst einen dürren Halm? 26 Denn du verschreibst mir Bitteres und lässest mich erben die Sünden meiner Jugend; (Psalm 25.7) 27 du legst meine Füße in den Stock und lauerst auf alle meine Schritte und zeichnest dir meine Fußspuren auf, 28 da ich doch wie Moder vergehe, wie ein Kleid, das die Motten fressen!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.