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Hiob - Kapitel 13

Hiob will sich vor Gott rechtfertigen und verteidigen

1 Siehe, dies alles hat mein Auge gesehen, mein Ohr gehört und sich gemerkt; 2 was ihr wisset, weiß ich auch; ich stehe nicht hinter euch zurück. (Hiob 12.14) 3 Doch will ich nun zum Allmächtigen reden; mit Gott zu rechten, gelüstet mich. 4 Ihr streicht ja doch nur Lügenpflaster und seid nichts als Quacksalber. 5 O daß ihr doch schweigen könntet, das würde euch als Weisheit angerechnet! (Sprüche 17.28) 6 So höret nun meine Rechtfertigung und achtet auf die Verteidigung meiner Lippen! 7 Wollt ihr Gott zuliebe Unrechtes reden und zu seinen Gunsten lügen? 8 Wollt ihr seine Person ansehen oder Gottes Sachwalter spielen? 9 Würde es gut sein, wenn er euch erforschte? Könnt ihr ihn täuschen, wie man Menschen täuscht? 10 Nein, strafen wird er euch, wenn ihr im Geheimen die Person ansehet! 11 Wird nicht seine Majestät euch schrecken und seine Furcht euch überfallen? 12 Eure Denksprüche sind Aschensprüche, und eure Schutzwehren sind von Lehm. 13 Schweiget vor mir und laßt mich reden; es gehe über mich, was da wolle! 14 Warum sollte ich mein Fleisch in meine Zähne nehmen und mein Leben in meine Hand legen? 15 Siehe, er soll mich töten; ich habe keine Hoffnung; nur will ich meine Wege ihm ins Angesicht verteidigen. 16 Auch das schon wird mir zur Rettung dienen; denn kein Gottloser kommt vor ihn. 17 Höret, höret meine Rede, und meine Erklärung dringe in eure Ohren! 18 Gebt acht, ich habe die Verteidigung gerüstet, ich weiß, daß ich Recht bekommen werde. 19 Wer will noch mit mir rechten? Denn dann wollte ich verstummen und verscheiden. 20 Nur zweierlei tue nicht an mir, dann will ich mich vor deinem Angesicht nicht verbergen: 21 Tue deine Hand von mir und erschrecke mich nicht mit deiner Furcht! (Hiob 9.34) 22 Dann rufe Du, und ich will antworten, oder ich will reden, und Du erwidere mir! 23 Wie groß ist meine Sündenschuld? Tue mir meine Übertretungen und Missetaten kund! 24 Warum verbirgst du dein Angesicht und hältst mich für deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Verscheuchst du ein verwehtes Blatt und verfolgst einen dürren Halm? 26 Denn du verschreibst mir Bitteres und lässest mich erben die Sünden meiner Jugend; (Psalm 25.7) 27 du legst meine Füße in den Stock und lauerst auf alle meine Schritte und zeichnest dir meine Fußspuren auf, 28 da ich doch wie Moder vergehe, wie ein Kleid, das die Motten fressen!

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)