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Hiob - Kapitel 11

Die erste Rede des Zophar

1 Da antwortete Zophar, der Naamatiter, und sprach: 2 Soll die Menge der Worte unbeantwortet bleiben und der beredte Mann recht behalten? 3 Darfst du mit deinem Geschwätz andern das Maul stopfen und spotten, ohne daß man es dir verweist? 4 Und darfst du sagen: Meine Lehre ist lauter, und ich bin vor Deinen Augen rein? (Hiob 9.21) (Hiob 10.7) 5 O daß doch Gott reden möchte und seinen Mund auftäte gegen dich! (Hiob 38.1) 6 Und daß er dir kundtäte die verborgene Weisheit (denn es gibt noch doppelt soviel, als du weißt), so würdest du sehen, daß Gott dir noch nachläßt von deiner Schuld. (Psalm 51.8) 7 Kannst du das Geheimnis Gottes ergründen oder zur Vollkommenheit des Allmächtigen gelangen? 8 Sie ist himmelhoch, (was willst du tun? tiefer als der Scheol), was kannst du wissen? 9 Ihre Ausdehnung ist größer als die Erde und breiter als das Meer. 10 Wenn er einherfährt, verhaftet und vor Gericht stellt, wer will es ihm wehren? 11 Denn er kennt die eitlen Menschen und sieht auch die Schuld, deren man sich nicht bewußt ist; 12 ein Hohlkopf bekommt Verstand, so daß selbst ein junger Wildesel zum Menschen umgeboren wird. 13 Wenn du nun dein Herz bereitest und deine Hände ausstreckst nach Ihm, 14 wenn du das Unrecht entfernst, das an deinen Händen klebt, und in deinen Zelten nichts Böses duldest; 15 dann darfst du ohne Scheu dein Angesicht erheben und fest auftreten ohne Furcht; 16 dann wirst du deiner Mühsal vergessen wie des Wassers, das vorübergeflossen ist; 17 heller als der Mittag wird die Zukunft dir erstehn, das Dunkel wird wie der Morgen sein; 18 dann wirst du getrost sein, weil du Hoffnung hast, und wirst sehen, daß du überall ruhig schlafen kannst. 19 Du legst dich nieder, und niemand schreckt dich auf, nein, viele schmeicheln dir alsdann. (Psalm 3.6) 20 Aber die Augen der Gottlosen verschmachten, ihre Zuflucht geht ihnen verloren, und ihre Hoffnung ist das Aushauchen der Seele. (Hiob 8.13)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)