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Hiob - Kapitel 1

Hiobs Rechtschaffenheit

1 Es war ein Mann im Lande Uz, der hieß Hiob. Der war ein ganzer und gerader Mann, der Gott fürchtete und vom Bösen wich. (1. Mose 10.23) (1. Mose 22.21) (1. Mose 36.28) (Jeremia 25.20) (Klagelieder 4.21) (Hesekiel 14.14) (Hesekiel 14.20) 2 Es wurden ihm sieben Söhne und drei Töchter geboren. 3 Er besaß an Herden 7000 Schafe, 3000 Kamele, 500 Joch Rinder und 500 Eselinnen; und seine Dienerschaft war sehr groß, also daß der Mann größer war, als alle, die im Morgenlande wohnten. 4 Seine Söhne aber gingen und machten Gastmähler, ein jeder in seinem Hause und an seinem Tage, und sie sandten hin und luden auch ihre drei Schwestern ein, um mit ihnen zu essen und zu trinken. 5 Wenn dann die Tage des Gastmahls zu Ende waren, ließ Hiob sie holen und heiligte sie; er stand des Morgens früh auf und brachte Opfer nach ihrer aller Zahl; denn Hiob sprach: Vielleicht möchten meine Söhne gesündigt und in ihren Herzen Gott den Abschied gegeben haben. Also tat Hiob allezeit.

Hiob wird von Satan angeklagt. Gott lässt zu, dass er geprüft wird.

6 Es begab sich aber eines Tages, da die Söhne Gottes vor den HERRN zu treten pflegten, daß auch der Satan unter ihnen kam. (1. Könige 22.19-22) (1. Chronik 21.1) (Hiob 2.1) (Sacharja 3.1) 7 Da sprach der HERR zum Satan: Wo kommst du her? Satan antwortete dem HERRN und sprach: Ich habe das Land durchstreift und bin darin umhergegangen. 8 Da sprach der HERR zum Satan: Hast du meinen Knecht Hiob beachtet? Denn seinesgleichen ist nicht auf Erden, ein so ganzer und gerader Mann, der Gott fürchtet und vom Bösen weicht. (Hiob 1.1) 9 Satan antwortete dem HERRN und sprach: Ist Hiob umsonst gottesfürchtig? (Psalm 73.13) 10 Hast du nicht ihn und sein Haus und alles, was er hat, ringsum eingehegt? Das Werk seiner Hände hast du gesegnet und seine Herden breiten sich im Lande aus. 11 Aber strecke deine Hand aus und taste alles an, was er hat; laß sehen, ob er dir dann nicht ins Angesicht den Abschied geben wird! 12 Da sprach der HERR zum Satan: Siehe, alles, was er hat, sei in deiner Hand; nur nach ihm selbst strecke deine Hand nicht aus! Also ging der Satan aus von dem Angesicht des HERRN.

Hiob verliert seine Güter und seine Familie

13 Und es begab sich eines Tages, da seine Söhne und Töchter im Hause ihres erstgeborenen Bruders aßen und Wein tranken, 14 da kam ein Bote zu Hiob und sprach: Die Rinder pflügten und die Eselinnen weideten neben ihnen; 15 da fielen die Sabäer ein und nahmen sie weg und erschlugen die Knaben mit der Schärfe des Schwertes; ich aber bin entronnen, nur ich allein, um es dir anzuzeigen. (1. Mose 10.7) (1. Mose 10.28) (1. Mose 25.3) 16 Der redete noch, als ein anderer kam und sagte: Gottes Feuer ist vom Himmel gefallen und hat Schafe und Knaben angezündet und verzehrt; ich aber bin entronnen, nur ich allein, daß ich es dir anzeige! 17 Der redete noch, als ein anderer kam und sagte: Die Chaldäer haben drei Haufen aufgestellt und sind über die Kamele hergefallen und haben sie weggenommen und haben die Knaben mit der Schärfe des Schwertes erschlagen; ich aber bin entronnen, nur ich allein, um es dir anzuzeigen. (1. Mose 11.28) 18 Während dieser noch redete, kam ein anderer und sprach: Deine Söhne und Töchter aßen und tranken Wein im Hause ihres erstgeborenen Bruders; 19 und siehe, da kam ein heftiger Wind drüben von der Wüste her und stieß an die vier Ecken des Hauses, so daß es auf die jungen Leute stürzte und sie starben; ich aber bin davongekommen, nur ich allein, daß ich es dir anzeige! 20 Da stand Hiob auf und zerriß sein Kleid und schor sein Haupt und fiel zur Erde nieder und betete an. (1. Mose 37.34) 21 Und er sprach: Nackt bin ich von meiner Mutter Leibe gekommen, nackt werde ich wieder dahingehen; der HERR hat gegeben, der HERR hat genommen, der Name des HERRN sei gelobt! (Prediger 5.14) (1. Timotheus 6.7) 22 Bei alledem sündigte Hiob nicht und benahm sich nicht ungebührlich gegen Gott.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)