Hiob - Kapitel 1
Hiobs Rechtschaffenheit
1 Es war ein Mann im Lande Uz, der hieß Hiob. Der war ein ganzer und gerader Mann, der Gott fürchtete und vom Bösen wich. (1. Mose 10.23) (1. Mose 22.21) (1. Mose 36.28) (Jeremia 25.20) (Klagelieder 4.21) (Hesekiel 14.14) (Hesekiel 14.20) 2 Es wurden ihm sieben Söhne und drei Töchter geboren. 3 Er besaß an Herden 7000 Schafe, 3000 Kamele, 500 Joch Rinder und 500 Eselinnen; und seine Dienerschaft war sehr groß, also daß der Mann größer war, als alle, die im Morgenlande wohnten. 4 Seine Söhne aber gingen und machten Gastmähler, ein jeder in seinem Hause und an seinem Tage, und sie sandten hin und luden auch ihre drei Schwestern ein, um mit ihnen zu essen und zu trinken. 5 Wenn dann die Tage des Gastmahls zu Ende waren, ließ Hiob sie holen und heiligte sie; er stand des Morgens früh auf und brachte Opfer nach ihrer aller Zahl; denn Hiob sprach: Vielleicht möchten meine Söhne gesündigt und in ihren Herzen Gott den Abschied gegeben haben. Also tat Hiob allezeit.Hiob wird von Satan angeklagt. Gott lässt zu, dass er geprüft wird.
6 Es begab sich aber eines Tages, da die Söhne Gottes vor den HERRN zu treten pflegten, daß auch der Satan unter ihnen kam. (1. Könige 22.19-22) (1. Chronik 21.1) (Hiob 2.1) (Sacharja 3.1) 7 Da sprach der HERR zum Satan: Wo kommst du her? Satan antwortete dem HERRN und sprach: Ich habe das Land durchstreift und bin darin umhergegangen. 8 Da sprach der HERR zum Satan: Hast du meinen Knecht Hiob beachtet? Denn seinesgleichen ist nicht auf Erden, ein so ganzer und gerader Mann, der Gott fürchtet und vom Bösen weicht. (Hiob 1.1) 9 Satan antwortete dem HERRN und sprach: Ist Hiob umsonst gottesfürchtig? (Psalm 73.13) 10 Hast du nicht ihn und sein Haus und alles, was er hat, ringsum eingehegt? Das Werk seiner Hände hast du gesegnet und seine Herden breiten sich im Lande aus. 11 Aber strecke deine Hand aus und taste alles an, was er hat; laß sehen, ob er dir dann nicht ins Angesicht den Abschied geben wird! 12 Da sprach der HERR zum Satan: Siehe, alles, was er hat, sei in deiner Hand; nur nach ihm selbst strecke deine Hand nicht aus! Also ging der Satan aus von dem Angesicht des HERRN.Hiob verliert seine Güter und seine Familie
13 Und es begab sich eines Tages, da seine Söhne und Töchter im Hause ihres erstgeborenen Bruders aßen und Wein tranken, 14 da kam ein Bote zu Hiob und sprach: Die Rinder pflügten und die Eselinnen weideten neben ihnen; 15 da fielen die Sabäer ein und nahmen sie weg und erschlugen die Knaben mit der Schärfe des Schwertes; ich aber bin entronnen, nur ich allein, um es dir anzuzeigen. (1. Mose 10.7) (1. Mose 10.28) (1. Mose 25.3) 16 Der redete noch, als ein anderer kam und sagte: Gottes Feuer ist vom Himmel gefallen und hat Schafe und Knaben angezündet und verzehrt; ich aber bin entronnen, nur ich allein, daß ich es dir anzeige! 17 Der redete noch, als ein anderer kam und sagte: Die Chaldäer haben drei Haufen aufgestellt und sind über die Kamele hergefallen und haben sie weggenommen und haben die Knaben mit der Schärfe des Schwertes erschlagen; ich aber bin entronnen, nur ich allein, um es dir anzuzeigen. (1. Mose 11.28) 18 Während dieser noch redete, kam ein anderer und sprach: Deine Söhne und Töchter aßen und tranken Wein im Hause ihres erstgeborenen Bruders; 19 und siehe, da kam ein heftiger Wind drüben von der Wüste her und stieß an die vier Ecken des Hauses, so daß es auf die jungen Leute stürzte und sie starben; ich aber bin davongekommen, nur ich allein, daß ich es dir anzeige! 20 Da stand Hiob auf und zerriß sein Kleid und schor sein Haupt und fiel zur Erde nieder und betete an. (1. Mose 37.34) 21 Und er sprach: Nackt bin ich von meiner Mutter Leibe gekommen, nackt werde ich wieder dahingehen; der HERR hat gegeben, der HERR hat genommen, der Name des HERRN sei gelobt! (Prediger 5.14) (1. Timotheus 6.7) 22 Bei alledem sündigte Hiob nicht und benahm sich nicht ungebührlich gegen Gott.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)