zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 48

Die Aufteilung des Landes

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser, 3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil; 4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil; 5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil; 6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil; 7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil. 8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1) 9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. (Hesekiel 44.15) 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen. 14 Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden. 20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben. 21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. (Hesekiel 45.7) 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; 24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil; 25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil; 26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil; 27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil; 28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen. (Hesekiel 47.19) 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR. 30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt, 31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon. 34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!» (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

zurückEinzelansichtvor

1. Timotheus - Kapitel 5

1 Wenn du einen Älteren ermahnen musst, dann fahre ihn nicht hart an, sondern rede mit ihm, als wäre er dein Vater. Jüngere ermahne wie Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern mit allem Anstand! 3 Kümmere dich darum, dass die Witwen, die auf sich allein gestellt sind, versorgt werden! 4 Wenn eine Witwe nämlich Kinder oder Enkel hat, dann sollen diese zuerst lernen, ihre Pflicht in der eigenen Familie zu erfüllen. Sie sollen ihre Ehrfurcht vor Gott dadurch zeigen, dass sie für ihre Eltern und Großeltern sorgen. So können sie sich dankbar für das erweisen, was sie von ihnen empfangen haben, denn das gefällt Gott. 5 Die Gemeinde soll nur für die Witwen sorgen, die wirklich auf sich allein gestellt sind. Solche Witwen hoffen auf Gott. Sie bitten ihn Tag und Nacht um Hilfe und hören überhaupt nicht auf, zu ihm zu beten. (Lukas 2.37) 6 Wenn eine Witwe jedoch ihrem Vergnügen nachgeht, ist sie schon bei lebendigem Leibe tot. 7 Wenn du ihnen das einschärfst, wird man ihnen nichts vorwerfen können. 8 Wenn aber jemand sich weigert, für seine Angehörigen zu sorgen - vor allem für die, die mit ihm unter einem Dach leben -, dann hat er seinen Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Frau darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war. 10 Sie muss bekannt dafür sein, dass sie Gutes getan hat, dass sie zum Beispiel Kinder aufgezogen hat und gastfreundlich gewesen ist, dass sie Gläubigen die Füße gewaschen und Menschen in Not geholfen hat. Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Nimm keine jüngeren Witwen in das Verzeichnis auf. Denn das Verlangen nach einem Mann kann bei ihnen dazu führen, die Verpflichtung zu vergessen, die sie Christus gegenüber eingegangen sind, als sie sich ins Verzeichnis aufnehmen ließen. Dann wollen sie wieder heiraten 12 und ziehen sich den Vorwurf zu, ihrem vorher gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein. 13 Außerdem werden sie faul und gewöhnen sich daran, in den Häusern von anderen herumzusitzen. Dann werden sie geschwätzig, mischen sich in fremde Angelegenheiten ein und reden über Dinge, die sie nichts angehen. 14 Ich möchte deshalb, dass jüngere Witwen heiraten, Kinder bekommen und sich um ihren Haushalt kümmern. Dann werden sie auch einem Gegner des Evangeliums keinen Anlass zu übler Nachrede geben. (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 Denn einige haben sich tatsächlich schon abgewandt und sind dem Satan gefolgt. 16 Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen. (Apostelgeschichte 6.1) 17 Älteste, die gute Vorsteher in der Gemeinde sind, haben nicht nur Anerkennung verdient, sondern auch den entsprechenden Lohn, besonders wenn sie im Predigt- und Lehrdienst arbeiten. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst einem Ochsen beim Dreschen nicht das Maul zubinden" und: "Wer arbeitet, hat Anrecht auf Lohn." (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Anschuldigungen gegen Älteste höre dir nur dann an, wenn sie durch zwei oder drei Zeugen bestätigt werden. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Doch wenn ein Ältester sich wirklich etwas zuschulden kommen lässt, dann weise ihn vor allen zurecht, damit auch die anderen gewarnt sind. (Galater 2.14) 21 Ich beschwöre dich vor Gott, vor Christus und den auserwählten Engeln: Befolge dies alles ohne Vorurteil und begünstige niemand. 22 Lege niemand vorschnell die Hände auf, um ihm so eine Aufgabe in der Gemeinde zu übertragen, sonst machst du dich mitschuldig, wenn er sich versündigt. Bewahre dich rein. (1. Timotheus 4.14) 23 Trink übrigens nicht immer nur Wasser. Nimm aus Rücksicht auf deinen Magen und dein häufiges Kranksein auch ein wenig Wein zu dir. 24 Bei einigen Menschen liegen die Sünden schon jetzt offen zutage. Sie laufen dem Gericht Gottes gleichsam voraus. Bei anderen kommen sie erst dann ans Licht. 25 Ebenso sind auch die guten Taten schon jetzt für alle sichtbar. Und selbst wenn es einmal nicht so ist, können sie doch nicht verborgen bleiben.