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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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Jeremia - Kapitel 39

Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar - Zweite Wegführung von Judäern nach Babel

1 Und es geschah, als Jerusalem eingenommen wurde (im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war Nebukadrezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer gegen Jerusalem gekommen, und sie belagerten es; 2 im elften Jahre Zedekias, im vierten Monat, am Neunten des Monats, wurde die Stadt erbrochen), 3 da zogen alle Fürsten des Königs von Babel ein und besetzten das Mitteltor: Nergal-Scharezer, Samgar-Nebusarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle übrigen Fürsten des Königs von Babel. 4 Und es geschah, als Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, da flohen sie und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus den Weg des Königsgartens, durch das Tor zwischen den beiden Mauern; und er zog hinaus den Weg zur Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sie fingen ihn und führten ihn hinauf zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen, und der König von Babel schlachtete alle Edlen von Juda. 7 Und er blendete die Augen Zedekias, und er band ihn mit ehernen Fesseln, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten das Haus des Königs und die Häuser des Volkes mit Feuer, und rissen die Mauern von Jerusalem nieder. 9 Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen und die Überläufer, die zu ihm übergelaufen waren, und den Rest des Volkes, die Übriggebliebenen, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nach Babel hinweg. 10 Aber von dem Volke, den Geringen, die nichts hatten, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, im Lande Juda zurück; und er gab ihnen Weinberge und Äcker an jenem Tage.

Rettung Jeremias und Ebed-Melechs - Jeremia beim Statthalter Gedalja

11 Und betreffs Jeremias gebot Nebukadrezar, der König von Babel, durch Nebusaradan, den Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und richte deine Augen auf ihn und tue ihm nichts zuleide, sondern wie er zu dir reden wird, so tue mit ihm. 13 Da sandten Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle Großen des Königs von Babel, 14 sie sandten hin und ließen Jeremia aus dem Gefängnishofe holen; und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, daß er ihn ins Haus hinausführe. Und so wohnte er inmitten des Volkes. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Und das Wort Jehovas war zu Jeremia geschehen, als er im Gefängnishofe verhaftet war, also: 16 Geh und sprich zu Ebedmelech, dem Äthiopier, und sage: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich bringe meine Worte über diese Stadt zum Bösen und nicht zum Guten, und sie werden an selbigem Tage vor dir geschehen. (Jeremia 38.7) 17 Aber ich werde dich an jenem Tage erretten, spricht Jehova, und du wirst nicht in die Hand der Männer gegeben werden, vor welchen du dich fürchtest. 18 Denn ich werde dich gewißlich entrinnen lassen, und du wirst nicht durch das Schwert fallen; und du sollst deine Seele zur Beute haben, weil du auf mich vertraut hast, spricht Jehova. (Hiob 5.20)