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Ester - Kapitel 9

Die Feinde der Juden werden getötet

1 Im zwölften Monat nun, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage, an welchem des Königs Wort und Gebot in Erfüllung gehen sollte, an eben dem Tage, an welchem die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, wandte es sich so, daß die Juden ihre Hasser überwältigen durften. 2 Da versammelten sich die Juden in ihren Städten, in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros, um Hand an die zu legen, die ihnen übel wollten, und niemand konnte ihnen widerstehen; denn die Furcht vor ihnen war auf alle Völker gefallen. (Ester 8.17) 3 Auch alle Vorsteher der Provinzen und die Satrapen und Landpfleger und die Amtleute des Königs unterstützten die Juden; denn die Furcht vor Mardochai war auf sie gefallen. 4 Denn Mardochai galt viel am Hofe des Königs, und sein Ruf erscholl in alle Provinzen; denn der Mann Mardochai ward immer größer. 5 Also schlugen die Juden alle ihre Feinde mit dem Schwerte und erwürgten und brachten sie um und verfuhren mit ihren Hassern nach ihrem Belieben. 6 Auch in der Burg Susan erwürgten die Juden und brachten 500 Mann um. 7 Dazu erschlugen sie Parsandata, 8 Dalphon, Aspata, Porata, 9 Adalja, Aridata, Parmasta, Arisai, Aridai und Vajesata, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedatas, des Feindes der Juden; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 11 An jenem Tage erfuhr der König die Zahl der in der Burg Susan Getöteten. 12 Und der König sprach zu der Königin Esther: Die Juden haben in der Burg Susan 500 Mann erschlagen und umgebracht, dazu die zehn Söhne Hamans. Was haben sie getan in den andern Provinzen des Königs? Was bittest du nun? Es soll dir gegeben werden. Und was forderst du mehr? Es soll geschehen! (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Esther sprach: Gefällt es dem König, so lasse er auch morgen die Juden zu Susan handeln nach der heutigen Verordnung; die zehn Söhne Hamans aber soll man an den Galgen hängen! 14 Da befahl der König, solches zu tun, und das Gebot ward zu Susan erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden gehängt. 15 Und die Juden versammelten sich zu Susan am vierzehnten Tage des Monats Adar und erwürgten zu Susan 300 Mann; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 16 Auch die übrigen Juden, die in den Ländern des Königs waren, kamen zusammen und standen für ihr Leben ein und verschafften sich Ruhe vor ihren Feinden, und sie töteten von ihren Feinden 75000; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar, und sie ruhten am vierzehnten Tage desselben Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden.

Das Purimfest wird eingesetzt

18 Aber die Juden zu Susan waren am dreizehnten und vierzehnten Tage dieses Monats zusammengekommen und ruhten am fünfzehnten Tage; und sie machten diesen Tag zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden. 19 Darum machen die Juden auf dem Lande, welche in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar zu einem Tage der Freude, des Gastmahls und zum Festtag und senden einander Geschenke. 20 Und Mardochai schrieb diese Begebenheiten auf und sandte Briefe an alle Juden, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros wohnten, in der Nähe und in der Ferne, 21 indem er ihnen verordnete, daß sie den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Monats Adar alle Jahre feiern sollten als Tage, 22 an denen die Juden vor ihren Feinden zur Ruhe gekommen waren, und als Monat, in welchem ihr Kummer in Freude und ihr Leid in gute Tage verwandelt worden war; daß sie die feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freuden, an denen sie einander Geschenke machen und die Armen beschenken sollten. 23 Und die Juden machten sich das, was sie zu tun angefangen hatten und was ihnen Mardochai vorgeschrieben hatte, zur Gewohnheit. 24 Weil Haman, der Sohn Hammedatas, der Agagiter, aller Juden Feind, den Plan gefaßt hatte, alle Juden umzubringen, und weil er das Pur, das ist das Los, hatte werfen lassen, um sie aufzureiben und umzubringen; (Ester 3.7) 25 während Esther dadurch, daß sie vor den König kam, bewirkte, daß er durch Briefe befahl, Hamans bösen Anschlag, den er wider die Juden erdacht hatte, auf seinen eigenen Kopf zu lenken, so daß man ihn und seine Söhne an den Galgen hängte. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Darum werden diese Tage Purim genannt, nach dem Worte Pur. Um deswillen und wegen alles dessen, was in dem Schriftstücke stand, was sie selbst gesehen und erfahren hatten, 27 setzten die Juden solches fest und nahmen es an für sich und ihre Nachkommen und alle, die sich ihnen anschließen würden, daß sie nicht davon abgehen wollten, jährlich diese zwei Tage zu halten, wie sie vorgeschrieben und bestimmt worden waren. 28 Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Provinzen und Städten; so daß diese Purimtage nie verschwinden sollen aus der Mitte der Juden und ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abichails, und Mardochai, der Jude, schrieben mit allem Nachdruck, um diesen zweiten Brief betreffend die Purim zu bestätigen. 30 Und er sandte Briefe an alle Juden in den 127 Provinzen des Königreichs Ahasveros`, Worte des Friedens und der Wahrheit, 31 um diese Purimtage zu ihren bestimmten Zeiten festzusetzen, wie Mardochai, der Jude, und die Königin Ester ihnen verordnet und wie sie sie auch für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Geschichten der Fasten und ihrer Wehklage. 32 Und der Befehl Esthers bestätigte diese Purimgeschichte, und er wurde in einem Buche aufgezeichnet.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)