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Ester - Kapitel 9

Die Feinde der Juden werden getötet

1 Im zwölften Monat nun, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage, an welchem des Königs Wort und Gebot in Erfüllung gehen sollte, an eben dem Tage, an welchem die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, wandte es sich so, daß die Juden ihre Hasser überwältigen durften. 2 Da versammelten sich die Juden in ihren Städten, in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros, um Hand an die zu legen, die ihnen übel wollten, und niemand konnte ihnen widerstehen; denn die Furcht vor ihnen war auf alle Völker gefallen. (Ester 8.17) 3 Auch alle Vorsteher der Provinzen und die Satrapen und Landpfleger und die Amtleute des Königs unterstützten die Juden; denn die Furcht vor Mardochai war auf sie gefallen. 4 Denn Mardochai galt viel am Hofe des Königs, und sein Ruf erscholl in alle Provinzen; denn der Mann Mardochai ward immer größer. 5 Also schlugen die Juden alle ihre Feinde mit dem Schwerte und erwürgten und brachten sie um und verfuhren mit ihren Hassern nach ihrem Belieben. 6 Auch in der Burg Susan erwürgten die Juden und brachten 500 Mann um. 7 Dazu erschlugen sie Parsandata, 8 Dalphon, Aspata, Porata, 9 Adalja, Aridata, Parmasta, Arisai, Aridai und Vajesata, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedatas, des Feindes der Juden; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 11 An jenem Tage erfuhr der König die Zahl der in der Burg Susan Getöteten. 12 Und der König sprach zu der Königin Esther: Die Juden haben in der Burg Susan 500 Mann erschlagen und umgebracht, dazu die zehn Söhne Hamans. Was haben sie getan in den andern Provinzen des Königs? Was bittest du nun? Es soll dir gegeben werden. Und was forderst du mehr? Es soll geschehen! (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Esther sprach: Gefällt es dem König, so lasse er auch morgen die Juden zu Susan handeln nach der heutigen Verordnung; die zehn Söhne Hamans aber soll man an den Galgen hängen! 14 Da befahl der König, solches zu tun, und das Gebot ward zu Susan erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden gehängt. 15 Und die Juden versammelten sich zu Susan am vierzehnten Tage des Monats Adar und erwürgten zu Susan 300 Mann; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 16 Auch die übrigen Juden, die in den Ländern des Königs waren, kamen zusammen und standen für ihr Leben ein und verschafften sich Ruhe vor ihren Feinden, und sie töteten von ihren Feinden 75000; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar, und sie ruhten am vierzehnten Tage desselben Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden.

Das Purimfest wird eingesetzt

18 Aber die Juden zu Susan waren am dreizehnten und vierzehnten Tage dieses Monats zusammengekommen und ruhten am fünfzehnten Tage; und sie machten diesen Tag zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden. 19 Darum machen die Juden auf dem Lande, welche in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar zu einem Tage der Freude, des Gastmahls und zum Festtag und senden einander Geschenke. 20 Und Mardochai schrieb diese Begebenheiten auf und sandte Briefe an alle Juden, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros wohnten, in der Nähe und in der Ferne, 21 indem er ihnen verordnete, daß sie den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Monats Adar alle Jahre feiern sollten als Tage, 22 an denen die Juden vor ihren Feinden zur Ruhe gekommen waren, und als Monat, in welchem ihr Kummer in Freude und ihr Leid in gute Tage verwandelt worden war; daß sie die feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freuden, an denen sie einander Geschenke machen und die Armen beschenken sollten. 23 Und die Juden machten sich das, was sie zu tun angefangen hatten und was ihnen Mardochai vorgeschrieben hatte, zur Gewohnheit. 24 Weil Haman, der Sohn Hammedatas, der Agagiter, aller Juden Feind, den Plan gefaßt hatte, alle Juden umzubringen, und weil er das Pur, das ist das Los, hatte werfen lassen, um sie aufzureiben und umzubringen; (Ester 3.7) 25 während Esther dadurch, daß sie vor den König kam, bewirkte, daß er durch Briefe befahl, Hamans bösen Anschlag, den er wider die Juden erdacht hatte, auf seinen eigenen Kopf zu lenken, so daß man ihn und seine Söhne an den Galgen hängte. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Darum werden diese Tage Purim genannt, nach dem Worte Pur. Um deswillen und wegen alles dessen, was in dem Schriftstücke stand, was sie selbst gesehen und erfahren hatten, 27 setzten die Juden solches fest und nahmen es an für sich und ihre Nachkommen und alle, die sich ihnen anschließen würden, daß sie nicht davon abgehen wollten, jährlich diese zwei Tage zu halten, wie sie vorgeschrieben und bestimmt worden waren. 28 Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Provinzen und Städten; so daß diese Purimtage nie verschwinden sollen aus der Mitte der Juden und ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abichails, und Mardochai, der Jude, schrieben mit allem Nachdruck, um diesen zweiten Brief betreffend die Purim zu bestätigen. 30 Und er sandte Briefe an alle Juden in den 127 Provinzen des Königreichs Ahasveros`, Worte des Friedens und der Wahrheit, 31 um diese Purimtage zu ihren bestimmten Zeiten festzusetzen, wie Mardochai, der Jude, und die Königin Ester ihnen verordnet und wie sie sie auch für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Geschichten der Fasten und ihrer Wehklage. 32 Und der Befehl Esthers bestätigte diese Purimgeschichte, und er wurde in einem Buche aufgezeichnet.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)