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Ester - Kapitel 9

Die Feinde der Juden werden getötet

1 Im zwölften Monat nun, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tage, an welchem des Königs Wort und Gebot in Erfüllung gehen sollte, an eben dem Tage, an welchem die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, wandte es sich so, daß die Juden ihre Hasser überwältigen durften. 2 Da versammelten sich die Juden in ihren Städten, in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros, um Hand an die zu legen, die ihnen übel wollten, und niemand konnte ihnen widerstehen; denn die Furcht vor ihnen war auf alle Völker gefallen. (Ester 8.17) 3 Auch alle Vorsteher der Provinzen und die Satrapen und Landpfleger und die Amtleute des Königs unterstützten die Juden; denn die Furcht vor Mardochai war auf sie gefallen. 4 Denn Mardochai galt viel am Hofe des Königs, und sein Ruf erscholl in alle Provinzen; denn der Mann Mardochai ward immer größer. 5 Also schlugen die Juden alle ihre Feinde mit dem Schwerte und erwürgten und brachten sie um und verfuhren mit ihren Hassern nach ihrem Belieben. 6 Auch in der Burg Susan erwürgten die Juden und brachten 500 Mann um. 7 Dazu erschlugen sie Parsandata, 8 Dalphon, Aspata, Porata, 9 Adalja, Aridata, Parmasta, Arisai, Aridai und Vajesata, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedatas, des Feindes der Juden; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 11 An jenem Tage erfuhr der König die Zahl der in der Burg Susan Getöteten. 12 Und der König sprach zu der Königin Esther: Die Juden haben in der Burg Susan 500 Mann erschlagen und umgebracht, dazu die zehn Söhne Hamans. Was haben sie getan in den andern Provinzen des Königs? Was bittest du nun? Es soll dir gegeben werden. Und was forderst du mehr? Es soll geschehen! (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Esther sprach: Gefällt es dem König, so lasse er auch morgen die Juden zu Susan handeln nach der heutigen Verordnung; die zehn Söhne Hamans aber soll man an den Galgen hängen! 14 Da befahl der König, solches zu tun, und das Gebot ward zu Susan erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden gehängt. 15 Und die Juden versammelten sich zu Susan am vierzehnten Tage des Monats Adar und erwürgten zu Susan 300 Mann; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 16 Auch die übrigen Juden, die in den Ländern des Königs waren, kamen zusammen und standen für ihr Leben ein und verschafften sich Ruhe vor ihren Feinden, und sie töteten von ihren Feinden 75000; aber an ihre Güter legten sie die Hand nicht. 17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar, und sie ruhten am vierzehnten Tage desselben Monats und machten ihn zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden.

Das Purimfest wird eingesetzt

18 Aber die Juden zu Susan waren am dreizehnten und vierzehnten Tage dieses Monats zusammengekommen und ruhten am fünfzehnten Tage; und sie machten diesen Tag zu einem Tage des Gastmahls und der Freuden. 19 Darum machen die Juden auf dem Lande, welche in den offenen Städten wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar zu einem Tage der Freude, des Gastmahls und zum Festtag und senden einander Geschenke. 20 Und Mardochai schrieb diese Begebenheiten auf und sandte Briefe an alle Juden, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros wohnten, in der Nähe und in der Ferne, 21 indem er ihnen verordnete, daß sie den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Monats Adar alle Jahre feiern sollten als Tage, 22 an denen die Juden vor ihren Feinden zur Ruhe gekommen waren, und als Monat, in welchem ihr Kummer in Freude und ihr Leid in gute Tage verwandelt worden war; daß sie die feiern sollten als Tage des Gastmahls und der Freuden, an denen sie einander Geschenke machen und die Armen beschenken sollten. 23 Und die Juden machten sich das, was sie zu tun angefangen hatten und was ihnen Mardochai vorgeschrieben hatte, zur Gewohnheit. 24 Weil Haman, der Sohn Hammedatas, der Agagiter, aller Juden Feind, den Plan gefaßt hatte, alle Juden umzubringen, und weil er das Pur, das ist das Los, hatte werfen lassen, um sie aufzureiben und umzubringen; (Ester 3.7) 25 während Esther dadurch, daß sie vor den König kam, bewirkte, daß er durch Briefe befahl, Hamans bösen Anschlag, den er wider die Juden erdacht hatte, auf seinen eigenen Kopf zu lenken, so daß man ihn und seine Söhne an den Galgen hängte. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Darum werden diese Tage Purim genannt, nach dem Worte Pur. Um deswillen und wegen alles dessen, was in dem Schriftstücke stand, was sie selbst gesehen und erfahren hatten, 27 setzten die Juden solches fest und nahmen es an für sich und ihre Nachkommen und alle, die sich ihnen anschließen würden, daß sie nicht davon abgehen wollten, jährlich diese zwei Tage zu halten, wie sie vorgeschrieben und bestimmt worden waren. 28 Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Provinzen und Städten; so daß diese Purimtage nie verschwinden sollen aus der Mitte der Juden und ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abichails, und Mardochai, der Jude, schrieben mit allem Nachdruck, um diesen zweiten Brief betreffend die Purim zu bestätigen. 30 Und er sandte Briefe an alle Juden in den 127 Provinzen des Königreichs Ahasveros`, Worte des Friedens und der Wahrheit, 31 um diese Purimtage zu ihren bestimmten Zeiten festzusetzen, wie Mardochai, der Jude, und die Königin Ester ihnen verordnet und wie sie sie auch für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Geschichten der Fasten und ihrer Wehklage. 32 Und der Befehl Esthers bestätigte diese Purimgeschichte, und er wurde in einem Buche aufgezeichnet.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)