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Ester - Kapitel 8

Mordechai und Esther erwirken einen Erlass zu Gunsten der Juden

1 An demselben Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Feindes der Juden. Mardochai aber bekam Zutritt beim König; denn Esther hatte gesagt, wie er ihr zugehörte. 2 Und der König tat seinen Siegelring ab, den er Haman abgenommen hatte, und gab ihn Mardochai. Und Esther setzte Mardochai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete weiter vor dem König und fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, daß er die Bosheit Hamans, des Agagiters, nämlich seinen Anschlag, den er wider die Juden erdacht hatte, abwenden möchte. 4 Und der König streckte Esther das goldene Zepter entgegen. Da stand Esther auf und trat vor den König und sprach: (Ester 5.2) 5 Gefällt es dem König, und habe ich Gnade vor ihm gefunden, und dünkt es den König gut, und gefalle ich ihm, so schreibe man, daß die Briefe mit dem Anschlag Hamans, des Sohnes Hammedatas, des Agagiters, widerrufen werden, welche er geschrieben hat, um die Juden in allen Provinzen des Königs umzubringen. 6 Denn wie könnte ich dem Unglück zusehen, das mein Volk treffen würde? Und wie könnte ich zusehen, wie mein Geschlecht umkommt? 7 Da sprach der König Ahasveros zur Königin Esther und zu Mardochai, dem Juden: Seht, ich habe Esther das Haus Hamans gegeben, und man hat ihn an den Galgen gehängt, weil er seine Hand gegen die Juden ausgestreckt hat. 8 So schreibt nun betreffs der Juden, wie es euch gut dünkt, in des Königs Namen, und versiegelt es mit des Königs Ring; denn die Schrift, die in des Königs Namen geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt worden ist, kann nicht widerrufen werden. 9 Da wurden des Königs Schreiber zu jener Zeit berufen, im dritten Monat, das ist der Monat Sivan, am dreiundzwanzigsten Tage desselben. Und es ward geschrieben, ganz wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten und Landpfleger und Hauptleute der Provinzen von Indien bis Äthiopien, nämlich 127 Provinzen, einer jeden Provinz in ihrer Schrift, und einem jeden Volk in seiner Sprache, auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. 10 Und es ward geschrieben im Namen des Königs Ahasveros und versiegelt mit dem Ring des Königs. Und er sandte Briefe durch reitende Eilboten, die auf schnellen Rossen aus den königlichen Gestüten ritten; 11 darin gestattete der König den Juden, sich in allen Städten zu versammeln und für ihr Leben einzustehen und zu vertilgen, zu erwürgen und umzubringen alle Volks und Bezirkstruppen, die sie befehden sollten, mitsamt den Kindern und Frauen, und die ihr Gut rauben wollten; 12 und zwar an einem Tage in allen Provinzen des Königs Ahasveros, nämlich am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Der Inhalt der Schrift aber war, es sei in allen Provinzen ein Gebot zu erlassen und allen Völkern zu eröffnen, daß die Juden auf jenen Tag bereit sein sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Und Eilboten, die auf schnellen Rossen aus den königlichen Gestüten ritten, gingen auf Befehl des Königs schleunigst und eilend aus, sobald das Gesetz im Schloß Susan erlassen war. 15 Mardochai aber verließ den König in königlichen Kleidern, in blauem Purpur und feiner weißer Baumwolle und mit einer großen goldenen Krone und einem Mantel von weißer Baumwolle und rotem Purpur; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich. 16 Für die Juden aber war Licht und Freude, Wonne und Ehre entstanden. 17 Und in allen Provinzen und in allen Städten, wohin des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Gastmahl und Festtag, so daß viele von der Bevölkerung des Landes Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war auf sie gefallen. (2. Mose 15.14-16)

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5. Mose - Kapitel 23

Wer in die Gemeinde des HERRN nicht aufgenommen werden darf

1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
5 darum daß sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte. (4. Mose 22.5-6) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, daß dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. (1. Mose 25.25-26)
9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3. Mose 26.12)

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. (2. Mose 22.20) 18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24)
19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36)
21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. (4. Mose 30.3)
23 Wenn du das Geloben unterwegs läßt, so ist dir's keine Sünde. 24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun
26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. (Matthäus 12.1)