Ester - Kapitel 8
Mordechai und Esther erwirken einen Erlass zu Gunsten der Juden
1 An demselben Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Feindes der Juden. Mardochai aber bekam Zutritt beim König; denn Esther hatte gesagt, wie er ihr zugehörte. 2 Und der König tat seinen Siegelring ab, den er Haman abgenommen hatte, und gab ihn Mardochai. Und Esther setzte Mardochai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete weiter vor dem König und fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, daß er die Bosheit Hamans, des Agagiters, nämlich seinen Anschlag, den er wider die Juden erdacht hatte, abwenden möchte. 4 Und der König streckte Esther das goldene Zepter entgegen. Da stand Esther auf und trat vor den König und sprach: (Ester 5.2) 5 Gefällt es dem König, und habe ich Gnade vor ihm gefunden, und dünkt es den König gut, und gefalle ich ihm, so schreibe man, daß die Briefe mit dem Anschlag Hamans, des Sohnes Hammedatas, des Agagiters, widerrufen werden, welche er geschrieben hat, um die Juden in allen Provinzen des Königs umzubringen. 6 Denn wie könnte ich dem Unglück zusehen, das mein Volk treffen würde? Und wie könnte ich zusehen, wie mein Geschlecht umkommt? 7 Da sprach der König Ahasveros zur Königin Esther und zu Mardochai, dem Juden: Seht, ich habe Esther das Haus Hamans gegeben, und man hat ihn an den Galgen gehängt, weil er seine Hand gegen die Juden ausgestreckt hat. 8 So schreibt nun betreffs der Juden, wie es euch gut dünkt, in des Königs Namen, und versiegelt es mit des Königs Ring; denn die Schrift, die in des Königs Namen geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt worden ist, kann nicht widerrufen werden. 9 Da wurden des Königs Schreiber zu jener Zeit berufen, im dritten Monat, das ist der Monat Sivan, am dreiundzwanzigsten Tage desselben. Und es ward geschrieben, ganz wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten und Landpfleger und Hauptleute der Provinzen von Indien bis Äthiopien, nämlich 127 Provinzen, einer jeden Provinz in ihrer Schrift, und einem jeden Volk in seiner Sprache, auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. 10 Und es ward geschrieben im Namen des Königs Ahasveros und versiegelt mit dem Ring des Königs. Und er sandte Briefe durch reitende Eilboten, die auf schnellen Rossen aus den königlichen Gestüten ritten; 11 darin gestattete der König den Juden, sich in allen Städten zu versammeln und für ihr Leben einzustehen und zu vertilgen, zu erwürgen und umzubringen alle Volks und Bezirkstruppen, die sie befehden sollten, mitsamt den Kindern und Frauen, und die ihr Gut rauben wollten; 12 und zwar an einem Tage in allen Provinzen des Königs Ahasveros, nämlich am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Der Inhalt der Schrift aber war, es sei in allen Provinzen ein Gebot zu erlassen und allen Völkern zu eröffnen, daß die Juden auf jenen Tag bereit sein sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Und Eilboten, die auf schnellen Rossen aus den königlichen Gestüten ritten, gingen auf Befehl des Königs schleunigst und eilend aus, sobald das Gesetz im Schloß Susan erlassen war. 15 Mardochai aber verließ den König in königlichen Kleidern, in blauem Purpur und feiner weißer Baumwolle und mit einer großen goldenen Krone und einem Mantel von weißer Baumwolle und rotem Purpur; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich. 16 Für die Juden aber war Licht und Freude, Wonne und Ehre entstanden. 17 Und in allen Provinzen und in allen Städten, wohin des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Gastmahl und Festtag, so daß viele von der Bevölkerung des Landes Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war auf sie gefallen. (2. Mose 15.14-16)4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.