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Ester - Kapitel 6

Mordechai kommt zu Ehren – Haman wird gedemütigt

1 In derselben Nacht konnte der König nicht schlafen, und er ließ das Buch der Denkwürdigkeiten, die Chronik, herbringen; daraus wurde dem Könige vorgelesen. 2 Da fand sich, daß darin geschrieben war, wie Mardochai angezeigt habe, daß Bigtana und Teres, die beiden Kämmerer des Königs, die an der Schwelle hüteten, darnach getrachtet hatten, Hand an den König Ahasveros zu legen. (Ester 2.21-23) 3 Und der König sprach: Was für Ehre und Würde haben wir dafür Mardochai zuteilwerden lassen? Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man hat ihm gar nichts gegeben! 4 Und der König fragte: Wer ist im Hofe? Nun war Haman gerade in den äußern Hof des königlichen Hauses gekommen, um dem König zu sagen, er solle Mardochai an den Galgen hängen lassen, den er für ihn bereitet hatte. (Ester 5.14) 5 Da sprachen des Königs Knappen zu ihm: Siehe, Haman steht im Hof! Der König sprach: Er soll hereinkommen! 6 Als nun Haman hereinkam, sprach der König zu ihm: Was soll man dem Manne tun, den der König gern ehren wollte? Haman aber dachte in seinem Herzen: Wem anders sollte der König Ehre erweisen wollen als mir? 7 Und Haman sprach zum König: Für den Mann, welchen der König gern ehren wollte, 8 soll man ein königliches Kleid, welches der König selbst getragen hat, herbringen und ein Pferd, darauf der König reitet und auf dessen Kopf eine königliche Krone gesetzt worden ist. 9 Und man soll das Kleid und das Pferd den Händen eines der vornehmsten Fürsten des Königs übergeben, damit man den Mann bekleide, welchen der König gern ehren wollte, und ihn auf dem Pferde in den Gassen der Stadt umherführen und vor ihm her ausrufen lassen: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 10 Da sprach der König zu Haman: Eile, nimm das Kleid und das Pferd, wie du gesagt hast, und tue also mit Mardochai, dem Juden, der vor dem Königstor sitzt; es soll nichts fehlen von allem, was du gesagt hast! 11 Da nahm Haman das Kleid und das Pferd und bekleidete Mardochai und führte ihn auf die Gassen der Stadt und rief vor ihm her: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 12 Darauf kehrte Mardochai zum Königstor zurück; Haman aber eilte traurig und mit verhülltem Haupte nach Hause. 13 Und Haman erzählte seinem Weibe Seres und allen seinen Freunden alles, was ihm begegnet war. Da sprachen seine Weisen und sein Weib Seres zu ihm: Wenn Mardochai, vor dem du zu fallen angefangen hast, von dem Samen der Juden ist, so vermagst du nichts wider ihn, sondern du wirst gänzlich vor ihm fallen! 14 Während sie aber noch mit ihm redeten, kamen die Kämmerer des Königs und beeilten sich, Haman zu dem Mahle zu bringen, welches Esther zugerichtet hatte. (Ester 5.8)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)