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Ester - Kapitel 6

Mordechai kommt zu Ehren – Haman wird gedemütigt

1 In derselben Nacht konnte der König nicht schlafen, und er ließ das Buch der Denkwürdigkeiten, die Chronik, herbringen; daraus wurde dem Könige vorgelesen. 2 Da fand sich, daß darin geschrieben war, wie Mardochai angezeigt habe, daß Bigtana und Teres, die beiden Kämmerer des Königs, die an der Schwelle hüteten, darnach getrachtet hatten, Hand an den König Ahasveros zu legen. (Ester 2.21-23) 3 Und der König sprach: Was für Ehre und Würde haben wir dafür Mardochai zuteilwerden lassen? Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man hat ihm gar nichts gegeben! 4 Und der König fragte: Wer ist im Hofe? Nun war Haman gerade in den äußern Hof des königlichen Hauses gekommen, um dem König zu sagen, er solle Mardochai an den Galgen hängen lassen, den er für ihn bereitet hatte. (Ester 5.14) 5 Da sprachen des Königs Knappen zu ihm: Siehe, Haman steht im Hof! Der König sprach: Er soll hereinkommen! 6 Als nun Haman hereinkam, sprach der König zu ihm: Was soll man dem Manne tun, den der König gern ehren wollte? Haman aber dachte in seinem Herzen: Wem anders sollte der König Ehre erweisen wollen als mir? 7 Und Haman sprach zum König: Für den Mann, welchen der König gern ehren wollte, 8 soll man ein königliches Kleid, welches der König selbst getragen hat, herbringen und ein Pferd, darauf der König reitet und auf dessen Kopf eine königliche Krone gesetzt worden ist. 9 Und man soll das Kleid und das Pferd den Händen eines der vornehmsten Fürsten des Königs übergeben, damit man den Mann bekleide, welchen der König gern ehren wollte, und ihn auf dem Pferde in den Gassen der Stadt umherführen und vor ihm her ausrufen lassen: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 10 Da sprach der König zu Haman: Eile, nimm das Kleid und das Pferd, wie du gesagt hast, und tue also mit Mardochai, dem Juden, der vor dem Königstor sitzt; es soll nichts fehlen von allem, was du gesagt hast! 11 Da nahm Haman das Kleid und das Pferd und bekleidete Mardochai und führte ihn auf die Gassen der Stadt und rief vor ihm her: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 12 Darauf kehrte Mardochai zum Königstor zurück; Haman aber eilte traurig und mit verhülltem Haupte nach Hause. 13 Und Haman erzählte seinem Weibe Seres und allen seinen Freunden alles, was ihm begegnet war. Da sprachen seine Weisen und sein Weib Seres zu ihm: Wenn Mardochai, vor dem du zu fallen angefangen hast, von dem Samen der Juden ist, so vermagst du nichts wider ihn, sondern du wirst gänzlich vor ihm fallen! 14 Während sie aber noch mit ihm redeten, kamen die Kämmerer des Königs und beeilten sich, Haman zu dem Mahle zu bringen, welches Esther zugerichtet hatte. (Ester 5.8)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.