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Ester - Kapitel 6

Mordechai kommt zu Ehren – Haman wird gedemütigt

1 In derselben Nacht konnte der König nicht schlafen, und er ließ das Buch der Denkwürdigkeiten, die Chronik, herbringen; daraus wurde dem Könige vorgelesen. 2 Da fand sich, daß darin geschrieben war, wie Mardochai angezeigt habe, daß Bigtana und Teres, die beiden Kämmerer des Königs, die an der Schwelle hüteten, darnach getrachtet hatten, Hand an den König Ahasveros zu legen. (Ester 2.21-23) 3 Und der König sprach: Was für Ehre und Würde haben wir dafür Mardochai zuteilwerden lassen? Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man hat ihm gar nichts gegeben! 4 Und der König fragte: Wer ist im Hofe? Nun war Haman gerade in den äußern Hof des königlichen Hauses gekommen, um dem König zu sagen, er solle Mardochai an den Galgen hängen lassen, den er für ihn bereitet hatte. (Ester 5.14) 5 Da sprachen des Königs Knappen zu ihm: Siehe, Haman steht im Hof! Der König sprach: Er soll hereinkommen! 6 Als nun Haman hereinkam, sprach der König zu ihm: Was soll man dem Manne tun, den der König gern ehren wollte? Haman aber dachte in seinem Herzen: Wem anders sollte der König Ehre erweisen wollen als mir? 7 Und Haman sprach zum König: Für den Mann, welchen der König gern ehren wollte, 8 soll man ein königliches Kleid, welches der König selbst getragen hat, herbringen und ein Pferd, darauf der König reitet und auf dessen Kopf eine königliche Krone gesetzt worden ist. 9 Und man soll das Kleid und das Pferd den Händen eines der vornehmsten Fürsten des Königs übergeben, damit man den Mann bekleide, welchen der König gern ehren wollte, und ihn auf dem Pferde in den Gassen der Stadt umherführen und vor ihm her ausrufen lassen: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 10 Da sprach der König zu Haman: Eile, nimm das Kleid und das Pferd, wie du gesagt hast, und tue also mit Mardochai, dem Juden, der vor dem Königstor sitzt; es soll nichts fehlen von allem, was du gesagt hast! 11 Da nahm Haman das Kleid und das Pferd und bekleidete Mardochai und führte ihn auf die Gassen der Stadt und rief vor ihm her: So tut man dem Manne, den der König gern ehren will! 12 Darauf kehrte Mardochai zum Königstor zurück; Haman aber eilte traurig und mit verhülltem Haupte nach Hause. 13 Und Haman erzählte seinem Weibe Seres und allen seinen Freunden alles, was ihm begegnet war. Da sprachen seine Weisen und sein Weib Seres zu ihm: Wenn Mardochai, vor dem du zu fallen angefangen hast, von dem Samen der Juden ist, so vermagst du nichts wider ihn, sondern du wirst gänzlich vor ihm fallen! 14 Während sie aber noch mit ihm redeten, kamen die Kämmerer des Königs und beeilten sich, Haman zu dem Mahle zu bringen, welches Esther zugerichtet hatte. (Ester 5.8)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)