zurückEinzelansichtvor

Ester - Kapitel 5

Esther erscheint vor dem König

1 Und am dritten Tage legte Esther ihre königliche Kleidung an und stellte sich in den innern Hof am Hause des Königs, dem Hause des Königs gegenüber, während der König auf seinem königlichen Throne im königlichen Hause saß, gegenüber dem Eingang zum Hause. 2 Als nun der König die Königin Esther im Hofe stehen sah, fand sie Gnade vor seinen Augen; denn der König streckte das goldene Zepter in seiner Hand Esther entgegen. Da trat Esther herzu und rührte die Spitze des Zepters an. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Da sprach der König zu ihr: Was hast du, Königin Esther, und was forderst du? Es soll dir gewährt werden, und wäre es auch die Hälfte des Königreichs! 4 Esther sprach: Gefällt es dem König, so komme der König heute mit Haman zu dem Mahl, das ich ihm zubereitet habe! (Ester 1.19) 5 Der König sprach: Sorget dafür, daß Haman eilends tue, was Esther gesagt hat! Als nun der König und Haman zu dem Mahl kamen, welches Esther zugerichtet hatte, 6 sprach der König zu Esther beim Weingelage: Was bittest du, Esther? Es soll dir gegeben werden! Und was forderst du? Wäre es auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen! (Ester 9.12) 7 Da antwortete Esther und sprach: Meine Bitte und mein Begehren ist: 8 Habe ich Gnade gefunden vor dem König, und gefällt es dem König, mir meine Bitte zu gewähren und meinen Wunsch zu erfüllen, so komme der König mit Haman zu dem Mahl, das ich für sie zurichten will; dann will ich morgen tun, was der König gesagt hat!

Haman plant die Ermordung Mordechais

9 Da ging Haman an jenem Tage fröhlich und guten Mutes hinaus. Aber als Haman den Mardochai im Königstore sah, wie er nicht aufstand, noch sich vor ihm verbeugte, ward er voll Zorn über Mardochai. 10 Doch Haman überwand sich; als er aber heimkam, sandte er hin und ließ seine Freunde und sein Weib Seres holen. 11 Und Haman zählte ihnen die Herrlichkeit seines Reichtums auf und die Menge seiner Söhne und wie ihn der König so gar groß gemacht und ihn über die Fürsten und Knechte erhoben habe. 12 Auch sprach Haman: Und die Königin Esther hat niemand mit dem König zum Mahle kommen lassen, das sie zugerichtet hat, als mich, und ich bin auch morgen mit dem König zu ihr geladen! 13 Aber das alles befriedigt mich nicht, solange ich Mardochai, den Juden, im Königstor sitzen sehe. 14 Da sprachen sein Weib Seres und alle seine Freunde zu ihm: Man soll einen Galgen machen, fünfzig Ellen hoch; dann sage du morgen dem König, daß man Mardochai daran hängen soll, so kannst du fröhlich mit dem König zum Mahl gehen. Das gefiel Haman wohl, und er ließ den Galgen zurichten.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.