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Ester - Kapitel 5

Esther erscheint vor dem König

1 Und am dritten Tage legte Esther ihre königliche Kleidung an und stellte sich in den innern Hof am Hause des Königs, dem Hause des Königs gegenüber, während der König auf seinem königlichen Throne im königlichen Hause saß, gegenüber dem Eingang zum Hause. 2 Als nun der König die Königin Esther im Hofe stehen sah, fand sie Gnade vor seinen Augen; denn der König streckte das goldene Zepter in seiner Hand Esther entgegen. Da trat Esther herzu und rührte die Spitze des Zepters an. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Da sprach der König zu ihr: Was hast du, Königin Esther, und was forderst du? Es soll dir gewährt werden, und wäre es auch die Hälfte des Königreichs! 4 Esther sprach: Gefällt es dem König, so komme der König heute mit Haman zu dem Mahl, das ich ihm zubereitet habe! (Ester 1.19) 5 Der König sprach: Sorget dafür, daß Haman eilends tue, was Esther gesagt hat! Als nun der König und Haman zu dem Mahl kamen, welches Esther zugerichtet hatte, 6 sprach der König zu Esther beim Weingelage: Was bittest du, Esther? Es soll dir gegeben werden! Und was forderst du? Wäre es auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen! (Ester 9.12) 7 Da antwortete Esther und sprach: Meine Bitte und mein Begehren ist: 8 Habe ich Gnade gefunden vor dem König, und gefällt es dem König, mir meine Bitte zu gewähren und meinen Wunsch zu erfüllen, so komme der König mit Haman zu dem Mahl, das ich für sie zurichten will; dann will ich morgen tun, was der König gesagt hat!

Haman plant die Ermordung Mordechais

9 Da ging Haman an jenem Tage fröhlich und guten Mutes hinaus. Aber als Haman den Mardochai im Königstore sah, wie er nicht aufstand, noch sich vor ihm verbeugte, ward er voll Zorn über Mardochai. 10 Doch Haman überwand sich; als er aber heimkam, sandte er hin und ließ seine Freunde und sein Weib Seres holen. 11 Und Haman zählte ihnen die Herrlichkeit seines Reichtums auf und die Menge seiner Söhne und wie ihn der König so gar groß gemacht und ihn über die Fürsten und Knechte erhoben habe. 12 Auch sprach Haman: Und die Königin Esther hat niemand mit dem König zum Mahle kommen lassen, das sie zugerichtet hat, als mich, und ich bin auch morgen mit dem König zu ihr geladen! 13 Aber das alles befriedigt mich nicht, solange ich Mardochai, den Juden, im Königstor sitzen sehe. 14 Da sprachen sein Weib Seres und alle seine Freunde zu ihm: Man soll einen Galgen machen, fünfzig Ellen hoch; dann sage du morgen dem König, daß man Mardochai daran hängen soll, so kannst du fröhlich mit dem König zum Mahl gehen. Das gefiel Haman wohl, und er ließ den Galgen zurichten.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)