Ester - Kapitel 4
Mordechai fordert Esther auf, sich für die Rettung der Juden einzusetzen
1 Als nun Mardochai alles erfuhr, was geschehen war, zerriß Mardochai seine Kleider und kleidete sich in Sack und Asche und ging in die Stadt hinein und klagte laut und bitterlich. 2 Und er kam bis vor das Königstor; denn es durfte niemand zum Königstor eingehen, der einen Sack anhatte. 3 Da war auch in allen Provinzen, wo immer des Königs Wort und Gebot hinkam, unter den Juden große Klage und Fasten und Weinen und Leidtragen, und viele lagen in Säcken und in der Asche. 4 Da kamen die Mägde der Esther und ihre Kämmerer und sagten es ihr; und dieses bekümmerte die Königin sehr. Und sie sandte Kleider, damit Mardochai sie anzöge und den Sack von sich legte. Aber er nahm sie nicht an. 5 Da rief Esther den Hatach, einen Kämmerer des Königs, den er für sie bestellt hatte, und gab ihm Befehl, bei Mardochai in Erfahrung zu bringen, was das bedeute und warum es geschehe. 6 Da ging Hatach zu Mardochai hinaus auf den Platz der Stadt, vor das Königstor. 7 Und Mardochai tat ihm alles kund, was ihm begegnet war, auch die genaue Summe Silbers, die Haman versprochen hatte, in der Schatzkammer des Königs darzuwägen als Entgelt für die Vertilgung der Juden. (Ester 3.9) 8 Und er gab ihm die Abschrift des Gebots, das betreffs der Vertilgung zu Susan erlassen worden war, damit er es Esther zeige und ihr kundtue und ihr gebiete, zum König hineinzugehen, um seine Gnade zu erflehen und vor seinem Angesicht für ihr Volk zu bitten. 9 Da ging Hatach hinein und tat Esther die Worte Mardochais kund. 10 Da sprach Esther zu Hatach und befahl ihm, Mardochai zu sagen: 11 Alle Knechte des Königs und die Leute in den königlichen Provinzen wissen, daß, wer irgend in den innern Hof zum König hineingeht, es sei Mann oder Weib, ohne gerufen zu sein, nach dem gleichen Gesetz sterben muß, es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn ausstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin nun seit dreißig Tagen nicht gerufen worden, zum König hineinzugehen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Als nun Esthers Worte dem Mardochai mitgeteilt wurden, 13 ließ Mardochai der Esther antworten: Bilde dir ja nicht ein, daß du vor allen Juden entrinnen werdest, weil du in des Königs Hause bist! 14 Denn wenn du unter diesen Umständen schweigst, so wird den Juden von einer andern Seite her Trost und Rettung erstehen, du aber und deines Vaters Haus werden umkommen. Und wer weiß, ob du nicht um dieser Umstände willen zum Königtum gekommen bist? (1. Mose 45.7) 15 Da ließ Esther dem Mardochai antworten: 16 So gehe hin, versammle alle Juden, die zu Susan anwesend sind, und fastet für mich, drei Tage lang bei Tag und Nacht, esset und trinket nicht. Auch ich will mit meinen Mägden also fasten, und alsdann will ich zum König hineingehen, wiewohl es nicht nach dem Gesetze ist. Komme ich um, so komme ich um! (2. Könige 7.4) 17 Mardochai ging hin und tat alles ganz so, wie Esther ihm befohlen hatte.4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)