Ester - Kapitel 4
Mordechai fordert Esther auf, sich für die Rettung der Juden einzusetzen
1 Als nun Mardochai alles erfuhr, was geschehen war, zerriß Mardochai seine Kleider und kleidete sich in Sack und Asche und ging in die Stadt hinein und klagte laut und bitterlich. 2 Und er kam bis vor das Königstor; denn es durfte niemand zum Königstor eingehen, der einen Sack anhatte. 3 Da war auch in allen Provinzen, wo immer des Königs Wort und Gebot hinkam, unter den Juden große Klage und Fasten und Weinen und Leidtragen, und viele lagen in Säcken und in der Asche. 4 Da kamen die Mägde der Esther und ihre Kämmerer und sagten es ihr; und dieses bekümmerte die Königin sehr. Und sie sandte Kleider, damit Mardochai sie anzöge und den Sack von sich legte. Aber er nahm sie nicht an. 5 Da rief Esther den Hatach, einen Kämmerer des Königs, den er für sie bestellt hatte, und gab ihm Befehl, bei Mardochai in Erfahrung zu bringen, was das bedeute und warum es geschehe. 6 Da ging Hatach zu Mardochai hinaus auf den Platz der Stadt, vor das Königstor. 7 Und Mardochai tat ihm alles kund, was ihm begegnet war, auch die genaue Summe Silbers, die Haman versprochen hatte, in der Schatzkammer des Königs darzuwägen als Entgelt für die Vertilgung der Juden. (Ester 3.9) 8 Und er gab ihm die Abschrift des Gebots, das betreffs der Vertilgung zu Susan erlassen worden war, damit er es Esther zeige und ihr kundtue und ihr gebiete, zum König hineinzugehen, um seine Gnade zu erflehen und vor seinem Angesicht für ihr Volk zu bitten. 9 Da ging Hatach hinein und tat Esther die Worte Mardochais kund. 10 Da sprach Esther zu Hatach und befahl ihm, Mardochai zu sagen: 11 Alle Knechte des Königs und die Leute in den königlichen Provinzen wissen, daß, wer irgend in den innern Hof zum König hineingeht, es sei Mann oder Weib, ohne gerufen zu sein, nach dem gleichen Gesetz sterben muß, es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn ausstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin nun seit dreißig Tagen nicht gerufen worden, zum König hineinzugehen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Als nun Esthers Worte dem Mardochai mitgeteilt wurden, 13 ließ Mardochai der Esther antworten: Bilde dir ja nicht ein, daß du vor allen Juden entrinnen werdest, weil du in des Königs Hause bist! 14 Denn wenn du unter diesen Umständen schweigst, so wird den Juden von einer andern Seite her Trost und Rettung erstehen, du aber und deines Vaters Haus werden umkommen. Und wer weiß, ob du nicht um dieser Umstände willen zum Königtum gekommen bist? (1. Mose 45.7) 15 Da ließ Esther dem Mardochai antworten: 16 So gehe hin, versammle alle Juden, die zu Susan anwesend sind, und fastet für mich, drei Tage lang bei Tag und Nacht, esset und trinket nicht. Auch ich will mit meinen Mägden also fasten, und alsdann will ich zum König hineingehen, wiewohl es nicht nach dem Gesetze ist. Komme ich um, so komme ich um! (2. Könige 7.4) 17 Mardochai ging hin und tat alles ganz so, wie Esther ihm befohlen hatte.2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)