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Ester - Kapitel 3

Der Aufstieg Hamans und sein Mordplan gegen die Juden

1 Nach diesen Begebenheiten erhob der König Ahasveros Haman, den Sohn Hamedatas, den Agagiter, zu höherer Macht und Würde und setzte seinen Stuhl über alle Fürsten, die bei ihm waren. 2 Und alle Knechte des Königs, die im Königstore waren, beugten die Knie und fielen vor Haman nieder; denn der König hatte es also geboten. Aber Mardochai beugte die Knie nicht und fiel nicht nieder. 3 Da sprachen die Knechte des Königs, die im Königstore waren, zu Mardochai: Warum übertrittst du des Königs Gebot? 4 Und als sie solches täglich zu ihm sagten und er ihnen nicht gehorchte, sagten sie es Haman, um zu sehen, ob Mardochai auf seiner Weigerung bestehen würde; denn er hatte ihnen gesagt, daß er ein Jude sei. 5 Als nun Haman sah, daß Mardochai die Knie nicht vor ihm beugte und ihm nicht huldigte, ward er voll Grimm. 6 Doch war ihm das zu gering, an Mardochai allein Hand zu legen; sondern weil man ihm das Volk Mardochais genannt hatte, trachtete Haman darnach, alle Juden im ganzen Königreich des Ahasveros, die Volksgenossen Mardochais, zu vertilgen. 7 Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, vor Haman geworfen über die Tage und Monate, und es fiel auf den dreizehnten Tag im zwölften Monat, das ist der Monat Adar. (Ester 9.24) 8 Und Haman sprach zum König Ahasveros: Es gibt ein Volk, das lebt zerstreut und abgesondert unter allen Völkern in allen Provinzen deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders als dasjenige aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen; also daß es dem König nicht geziemt, sie in Ruhe zu lassen! 9 Gefällt es dem König, so schreibe er, daß man sie umbringe; dann will ich zehntausend Talente Silber darwägen in die Hände der Schaffner, damit man es in des Königs Schatzkammern bringe! 10 Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und gab ihn Haman, dem Sohne Hamedatas, dem Agagiter, dem Feinde der Juden. (Ester 8.2) 11 Und der König sprach zu Haman: Das Silber sei dir geschenkt, dazu das Volk, damit du mit ihm tuest, was dir gefällt! 12 Da berief man die Schreiber des Königs am dreizehnten Tage des ersten Monats, und es ward geschrieben, ganz wie Haman befahl, an die Fürsten des Königs und an die Landpfleger in allen Provinzen und an die Hauptleute eines jeden Volkes, in der Schrift einer jeden Provinz und in der Sprache eines jeden Volkes; im Namen des Königs Ahasveros ward es geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt. (Ester 1.22) 13 Und die Briefe wurden durch die Läufer in alle Provinzen des Königs gesandt, daß man alle Juden vertilgen, erwürgen und umbringen solle, Junge und Alte, Kinder und Frauen, an einem Tage, nämlich am dreizehnten des zwölften Monats, das ist der Monat Adar, und daß man zugleich ihr Gut rauben dürfe. 14 Die Schrift aber lautete also, es sei ein Befehl zu erlassen und in allen Provinzen zu eröffnen, daß sie sich auf diesen Tag rüsten sollten. 15 Und die Läufer gingen eilends mit des Königs Gebot, sobald es im Schlosse Susan erlassen war. Der König aber und Haman setzten sich, um zu trinken, während die Stadt Susan in Bestürzung geriet.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)