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Ester - Kapitel 3

Der Aufstieg Hamans und sein Mordplan gegen die Juden

1 Nach diesen Begebenheiten erhob der König Ahasveros Haman, den Sohn Hamedatas, den Agagiter, zu höherer Macht und Würde und setzte seinen Stuhl über alle Fürsten, die bei ihm waren. 2 Und alle Knechte des Königs, die im Königstore waren, beugten die Knie und fielen vor Haman nieder; denn der König hatte es also geboten. Aber Mardochai beugte die Knie nicht und fiel nicht nieder. 3 Da sprachen die Knechte des Königs, die im Königstore waren, zu Mardochai: Warum übertrittst du des Königs Gebot? 4 Und als sie solches täglich zu ihm sagten und er ihnen nicht gehorchte, sagten sie es Haman, um zu sehen, ob Mardochai auf seiner Weigerung bestehen würde; denn er hatte ihnen gesagt, daß er ein Jude sei. 5 Als nun Haman sah, daß Mardochai die Knie nicht vor ihm beugte und ihm nicht huldigte, ward er voll Grimm. 6 Doch war ihm das zu gering, an Mardochai allein Hand zu legen; sondern weil man ihm das Volk Mardochais genannt hatte, trachtete Haman darnach, alle Juden im ganzen Königreich des Ahasveros, die Volksgenossen Mardochais, zu vertilgen. 7 Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, vor Haman geworfen über die Tage und Monate, und es fiel auf den dreizehnten Tag im zwölften Monat, das ist der Monat Adar. (Ester 9.24) 8 Und Haman sprach zum König Ahasveros: Es gibt ein Volk, das lebt zerstreut und abgesondert unter allen Völkern in allen Provinzen deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders als dasjenige aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen; also daß es dem König nicht geziemt, sie in Ruhe zu lassen! 9 Gefällt es dem König, so schreibe er, daß man sie umbringe; dann will ich zehntausend Talente Silber darwägen in die Hände der Schaffner, damit man es in des Königs Schatzkammern bringe! 10 Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und gab ihn Haman, dem Sohne Hamedatas, dem Agagiter, dem Feinde der Juden. (Ester 8.2) 11 Und der König sprach zu Haman: Das Silber sei dir geschenkt, dazu das Volk, damit du mit ihm tuest, was dir gefällt! 12 Da berief man die Schreiber des Königs am dreizehnten Tage des ersten Monats, und es ward geschrieben, ganz wie Haman befahl, an die Fürsten des Königs und an die Landpfleger in allen Provinzen und an die Hauptleute eines jeden Volkes, in der Schrift einer jeden Provinz und in der Sprache eines jeden Volkes; im Namen des Königs Ahasveros ward es geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt. (Ester 1.22) 13 Und die Briefe wurden durch die Läufer in alle Provinzen des Königs gesandt, daß man alle Juden vertilgen, erwürgen und umbringen solle, Junge und Alte, Kinder und Frauen, an einem Tage, nämlich am dreizehnten des zwölften Monats, das ist der Monat Adar, und daß man zugleich ihr Gut rauben dürfe. 14 Die Schrift aber lautete also, es sei ein Befehl zu erlassen und in allen Provinzen zu eröffnen, daß sie sich auf diesen Tag rüsten sollten. 15 Und die Läufer gingen eilends mit des Königs Gebot, sobald es im Schlosse Susan erlassen war. Der König aber und Haman setzten sich, um zu trinken, während die Stadt Susan in Bestürzung geriet.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.