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Ester - Kapitel 3

Der Aufstieg Hamans und sein Mordplan gegen die Juden

1 Nach diesen Begebenheiten erhob der König Ahasveros Haman, den Sohn Hamedatas, den Agagiter, zu höherer Macht und Würde und setzte seinen Stuhl über alle Fürsten, die bei ihm waren. 2 Und alle Knechte des Königs, die im Königstore waren, beugten die Knie und fielen vor Haman nieder; denn der König hatte es also geboten. Aber Mardochai beugte die Knie nicht und fiel nicht nieder. 3 Da sprachen die Knechte des Königs, die im Königstore waren, zu Mardochai: Warum übertrittst du des Königs Gebot? 4 Und als sie solches täglich zu ihm sagten und er ihnen nicht gehorchte, sagten sie es Haman, um zu sehen, ob Mardochai auf seiner Weigerung bestehen würde; denn er hatte ihnen gesagt, daß er ein Jude sei. 5 Als nun Haman sah, daß Mardochai die Knie nicht vor ihm beugte und ihm nicht huldigte, ward er voll Grimm. 6 Doch war ihm das zu gering, an Mardochai allein Hand zu legen; sondern weil man ihm das Volk Mardochais genannt hatte, trachtete Haman darnach, alle Juden im ganzen Königreich des Ahasveros, die Volksgenossen Mardochais, zu vertilgen. 7 Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, vor Haman geworfen über die Tage und Monate, und es fiel auf den dreizehnten Tag im zwölften Monat, das ist der Monat Adar. (Ester 9.24) 8 Und Haman sprach zum König Ahasveros: Es gibt ein Volk, das lebt zerstreut und abgesondert unter allen Völkern in allen Provinzen deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders als dasjenige aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen; also daß es dem König nicht geziemt, sie in Ruhe zu lassen! 9 Gefällt es dem König, so schreibe er, daß man sie umbringe; dann will ich zehntausend Talente Silber darwägen in die Hände der Schaffner, damit man es in des Königs Schatzkammern bringe! 10 Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und gab ihn Haman, dem Sohne Hamedatas, dem Agagiter, dem Feinde der Juden. (Ester 8.2) 11 Und der König sprach zu Haman: Das Silber sei dir geschenkt, dazu das Volk, damit du mit ihm tuest, was dir gefällt! 12 Da berief man die Schreiber des Königs am dreizehnten Tage des ersten Monats, und es ward geschrieben, ganz wie Haman befahl, an die Fürsten des Königs und an die Landpfleger in allen Provinzen und an die Hauptleute eines jeden Volkes, in der Schrift einer jeden Provinz und in der Sprache eines jeden Volkes; im Namen des Königs Ahasveros ward es geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt. (Ester 1.22) 13 Und die Briefe wurden durch die Läufer in alle Provinzen des Königs gesandt, daß man alle Juden vertilgen, erwürgen und umbringen solle, Junge und Alte, Kinder und Frauen, an einem Tage, nämlich am dreizehnten des zwölften Monats, das ist der Monat Adar, und daß man zugleich ihr Gut rauben dürfe. 14 Die Schrift aber lautete also, es sei ein Befehl zu erlassen und in allen Provinzen zu eröffnen, daß sie sich auf diesen Tag rüsten sollten. 15 Und die Läufer gingen eilends mit des Königs Gebot, sobald es im Schlosse Susan erlassen war. Der König aber und Haman setzten sich, um zu trinken, während die Stadt Susan in Bestürzung geriet.

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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.