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Ester - Kapitel 2

Esther wird zur Königin ausersehen

1 Nach diesen Begebenheiten, als sich der Grimm des Königs Ahasveros gelegt hatte, dachte er an Vasti und daran, was sie getan hatte und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man suche für den König Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt; 3 und der König bestellte Beamte in allen Provinzen seines Königreichs, damit sie alle Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt, in das Schloß Susan zusammenbringen, in das Frauenhaus, unter die Obhut Hegais, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man lasse ihnen ihre Reinigungssalben geben; 4 und welche Jungfrau dem König gefällt, die werde Königin an Vastis Statt! Dieser Vorschlag gefiel dem König, und er tat also. 5 Es war aber ein jüdischer Mann im Schloß Susan, der hieß Mardochai, ein Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes des Kis, (1. Samuel 14.51) 6 ein Benjaminiter, der von Jerusalem weggeführt worden war mit den Gefangenen, die mit Jechonja, dem König von Juda, hinweggeführt worden waren, welche Nebukadnezar, der König von Babel, gefangen weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und dieser war Pflegevater der Hadassa (das ist Esther), der Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Diese Jungfrau aber war von schöner Gestalt und lieblichem Aussehen. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mardochai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Als nun das Gebot des Königs und das Gesetz bekanntgemacht war und viele Jungfrauen in das Schloß Susan unter die Obhut Hegais zusammengebracht wurden, da ward auch Esther in des Königs Haus geholt, unter die Obhut Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und die Jungfrau gefiel ihm, und sie fand Gunst bei ihm. Und er sorgte dafür, daß sie ihre Reinigungssalben und ihre Gerichte bald erhielt; auch gab er ihr sieben auserlesene Mägde aus des Königs Hause. Und er wies ihr samt ihren Mägden den besten Ort im Frauenhause an. 10 Esther aber zeigte ihr Volk und ihre Herkunft nicht an; denn Mardochai hatte ihr geboten, es nicht zu sagen. 11 Und Mardochai ging alle Tage vor dem Hof am Frauenhause auf und ab, um zu erfahren, ob es Esther wohlgehe und was mit ihr geschehe. 12 Wenn die Reihe an eine jede Jungfrau kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem sie zwölf Monate lang gemäß der Verordnung für die Frauen, behandelt worden war (denn damit wurden die Tage ihrer Reinigung ausgefüllt: sechs Monate wurden sie mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsam und mit den Reinigungssalben der Frauen behandelt); 13 alsdann kam die Jungfrau zum König; dann gab man ihr alles, was sie begehrte, um damit von dem Frauenhause zu des Königs Hause zu gehen. 14 Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König nach ihr verlangte; alsdann wurde sie mit Namen gerufen. 15 Als nun Esther, die Tochter Abichails, des Oheims Mardochais, die er als Tochter angenommen hatte, an die Reihe kam, zum König zu kommen, begehrte sie nichts, als was Hegai, der Kämmerer des Königs, der Hüter der Frauen, ihr riet. Und Esther fand Gnade vor allen, die sie sahen. 16 Und Esther ward zum König Ahasveros, in sein königliches Haus genommen, im zehnten Monat, das ist der Monat Thebet, im siebenten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieber als alle andern Frauen. Sie fand Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle Jungfrauen; und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten ein großes Mahl, das Mahl der Esther. Und er veranstaltete eine Feier in den Provinzen und teilte Gaben aus mit königlicher Hand.

Mordechai vereitelt einen Anschlag auf den König

19 Und als man zum zweitenmal Jungfrauen zusammenbrachte, saß Mardochai im Tore des Königs. 20 Esther aber hatte weder ihre Herkunft noch ihr Volk angezeigt, wie ihr Mardochai geboten hatte. Denn Esther tat nach der Weisung Mardochais, wie zu der Zeit, als sie von ihm erzogen wurde. (Ester 2.10) 21 In jenen Tagen, als Mardochai im Tore des Königs saß, waren zwei Kämmerer des Königs, Bigtan und Teres, welche die Schwelle hüteten, unzufrieden und trachteten, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Das ward dem Mardochai bekannt, und er sagte es der Königin Esther; Esther aber sagte es dem König in Mardochais Namen. 23 Da wurde die Sache untersucht und richtig befunden, und die beiden wurden an das Holz gehängt; und solches ward vor dem König in das Buch der Chronik geschrieben. (Ester 6.1-2)

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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)