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Ester - Kapitel 2

Esther wird zur Königin ausersehen

1 Nach diesen Begebenheiten, als sich der Grimm des Königs Ahasveros gelegt hatte, dachte er an Vasti und daran, was sie getan hatte und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man suche für den König Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt; 3 und der König bestellte Beamte in allen Provinzen seines Königreichs, damit sie alle Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt, in das Schloß Susan zusammenbringen, in das Frauenhaus, unter die Obhut Hegais, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man lasse ihnen ihre Reinigungssalben geben; 4 und welche Jungfrau dem König gefällt, die werde Königin an Vastis Statt! Dieser Vorschlag gefiel dem König, und er tat also. 5 Es war aber ein jüdischer Mann im Schloß Susan, der hieß Mardochai, ein Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes des Kis, (1. Samuel 14.51) 6 ein Benjaminiter, der von Jerusalem weggeführt worden war mit den Gefangenen, die mit Jechonja, dem König von Juda, hinweggeführt worden waren, welche Nebukadnezar, der König von Babel, gefangen weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und dieser war Pflegevater der Hadassa (das ist Esther), der Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Diese Jungfrau aber war von schöner Gestalt und lieblichem Aussehen. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mardochai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Als nun das Gebot des Königs und das Gesetz bekanntgemacht war und viele Jungfrauen in das Schloß Susan unter die Obhut Hegais zusammengebracht wurden, da ward auch Esther in des Königs Haus geholt, unter die Obhut Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und die Jungfrau gefiel ihm, und sie fand Gunst bei ihm. Und er sorgte dafür, daß sie ihre Reinigungssalben und ihre Gerichte bald erhielt; auch gab er ihr sieben auserlesene Mägde aus des Königs Hause. Und er wies ihr samt ihren Mägden den besten Ort im Frauenhause an. 10 Esther aber zeigte ihr Volk und ihre Herkunft nicht an; denn Mardochai hatte ihr geboten, es nicht zu sagen. 11 Und Mardochai ging alle Tage vor dem Hof am Frauenhause auf und ab, um zu erfahren, ob es Esther wohlgehe und was mit ihr geschehe. 12 Wenn die Reihe an eine jede Jungfrau kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem sie zwölf Monate lang gemäß der Verordnung für die Frauen, behandelt worden war (denn damit wurden die Tage ihrer Reinigung ausgefüllt: sechs Monate wurden sie mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsam und mit den Reinigungssalben der Frauen behandelt); 13 alsdann kam die Jungfrau zum König; dann gab man ihr alles, was sie begehrte, um damit von dem Frauenhause zu des Königs Hause zu gehen. 14 Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König nach ihr verlangte; alsdann wurde sie mit Namen gerufen. 15 Als nun Esther, die Tochter Abichails, des Oheims Mardochais, die er als Tochter angenommen hatte, an die Reihe kam, zum König zu kommen, begehrte sie nichts, als was Hegai, der Kämmerer des Königs, der Hüter der Frauen, ihr riet. Und Esther fand Gnade vor allen, die sie sahen. 16 Und Esther ward zum König Ahasveros, in sein königliches Haus genommen, im zehnten Monat, das ist der Monat Thebet, im siebenten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieber als alle andern Frauen. Sie fand Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle Jungfrauen; und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten ein großes Mahl, das Mahl der Esther. Und er veranstaltete eine Feier in den Provinzen und teilte Gaben aus mit königlicher Hand.

Mordechai vereitelt einen Anschlag auf den König

19 Und als man zum zweitenmal Jungfrauen zusammenbrachte, saß Mardochai im Tore des Königs. 20 Esther aber hatte weder ihre Herkunft noch ihr Volk angezeigt, wie ihr Mardochai geboten hatte. Denn Esther tat nach der Weisung Mardochais, wie zu der Zeit, als sie von ihm erzogen wurde. (Ester 2.10) 21 In jenen Tagen, als Mardochai im Tore des Königs saß, waren zwei Kämmerer des Königs, Bigtan und Teres, welche die Schwelle hüteten, unzufrieden und trachteten, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Das ward dem Mardochai bekannt, und er sagte es der Königin Esther; Esther aber sagte es dem König in Mardochais Namen. 23 Da wurde die Sache untersucht und richtig befunden, und die beiden wurden an das Holz gehängt; und solches ward vor dem König in das Buch der Chronik geschrieben. (Ester 6.1-2)

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.