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Ester - Kapitel 2

Esther wird zur Königin ausersehen

1 Nach diesen Begebenheiten, als sich der Grimm des Königs Ahasveros gelegt hatte, dachte er an Vasti und daran, was sie getan hatte und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man suche für den König Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt; 3 und der König bestellte Beamte in allen Provinzen seines Königreichs, damit sie alle Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt, in das Schloß Susan zusammenbringen, in das Frauenhaus, unter die Obhut Hegais, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man lasse ihnen ihre Reinigungssalben geben; 4 und welche Jungfrau dem König gefällt, die werde Königin an Vastis Statt! Dieser Vorschlag gefiel dem König, und er tat also. 5 Es war aber ein jüdischer Mann im Schloß Susan, der hieß Mardochai, ein Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes des Kis, (1. Samuel 14.51) 6 ein Benjaminiter, der von Jerusalem weggeführt worden war mit den Gefangenen, die mit Jechonja, dem König von Juda, hinweggeführt worden waren, welche Nebukadnezar, der König von Babel, gefangen weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und dieser war Pflegevater der Hadassa (das ist Esther), der Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Diese Jungfrau aber war von schöner Gestalt und lieblichem Aussehen. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mardochai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Als nun das Gebot des Königs und das Gesetz bekanntgemacht war und viele Jungfrauen in das Schloß Susan unter die Obhut Hegais zusammengebracht wurden, da ward auch Esther in des Königs Haus geholt, unter die Obhut Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und die Jungfrau gefiel ihm, und sie fand Gunst bei ihm. Und er sorgte dafür, daß sie ihre Reinigungssalben und ihre Gerichte bald erhielt; auch gab er ihr sieben auserlesene Mägde aus des Königs Hause. Und er wies ihr samt ihren Mägden den besten Ort im Frauenhause an. 10 Esther aber zeigte ihr Volk und ihre Herkunft nicht an; denn Mardochai hatte ihr geboten, es nicht zu sagen. 11 Und Mardochai ging alle Tage vor dem Hof am Frauenhause auf und ab, um zu erfahren, ob es Esther wohlgehe und was mit ihr geschehe. 12 Wenn die Reihe an eine jede Jungfrau kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem sie zwölf Monate lang gemäß der Verordnung für die Frauen, behandelt worden war (denn damit wurden die Tage ihrer Reinigung ausgefüllt: sechs Monate wurden sie mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsam und mit den Reinigungssalben der Frauen behandelt); 13 alsdann kam die Jungfrau zum König; dann gab man ihr alles, was sie begehrte, um damit von dem Frauenhause zu des Königs Hause zu gehen. 14 Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König nach ihr verlangte; alsdann wurde sie mit Namen gerufen. 15 Als nun Esther, die Tochter Abichails, des Oheims Mardochais, die er als Tochter angenommen hatte, an die Reihe kam, zum König zu kommen, begehrte sie nichts, als was Hegai, der Kämmerer des Königs, der Hüter der Frauen, ihr riet. Und Esther fand Gnade vor allen, die sie sahen. 16 Und Esther ward zum König Ahasveros, in sein königliches Haus genommen, im zehnten Monat, das ist der Monat Thebet, im siebenten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieber als alle andern Frauen. Sie fand Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle Jungfrauen; und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten ein großes Mahl, das Mahl der Esther. Und er veranstaltete eine Feier in den Provinzen und teilte Gaben aus mit königlicher Hand.

Mordechai vereitelt einen Anschlag auf den König

19 Und als man zum zweitenmal Jungfrauen zusammenbrachte, saß Mardochai im Tore des Königs. 20 Esther aber hatte weder ihre Herkunft noch ihr Volk angezeigt, wie ihr Mardochai geboten hatte. Denn Esther tat nach der Weisung Mardochais, wie zu der Zeit, als sie von ihm erzogen wurde. (Ester 2.10) 21 In jenen Tagen, als Mardochai im Tore des Königs saß, waren zwei Kämmerer des Königs, Bigtan und Teres, welche die Schwelle hüteten, unzufrieden und trachteten, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Das ward dem Mardochai bekannt, und er sagte es der Königin Esther; Esther aber sagte es dem König in Mardochais Namen. 23 Da wurde die Sache untersucht und richtig befunden, und die beiden wurden an das Holz gehängt; und solches ward vor dem König in das Buch der Chronik geschrieben. (Ester 6.1-2)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.