Ester - Kapitel 2
Esther wird zur Königin ausersehen
1 Nach diesen Begebenheiten, als sich der Grimm des Königs Ahasveros gelegt hatte, dachte er an Vasti und daran, was sie getan hatte und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Knappen des Königs, die ihm dienten: Man suche für den König Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt; 3 und der König bestellte Beamte in allen Provinzen seines Königreichs, damit sie alle Mädchen, Jungfrauen von schöner Gestalt, in das Schloß Susan zusammenbringen, in das Frauenhaus, unter die Obhut Hegais, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man lasse ihnen ihre Reinigungssalben geben; 4 und welche Jungfrau dem König gefällt, die werde Königin an Vastis Statt! Dieser Vorschlag gefiel dem König, und er tat also. 5 Es war aber ein jüdischer Mann im Schloß Susan, der hieß Mardochai, ein Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes des Kis, (1. Samuel 14.51) 6 ein Benjaminiter, der von Jerusalem weggeführt worden war mit den Gefangenen, die mit Jechonja, dem König von Juda, hinweggeführt worden waren, welche Nebukadnezar, der König von Babel, gefangen weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und dieser war Pflegevater der Hadassa (das ist Esther), der Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Diese Jungfrau aber war von schöner Gestalt und lieblichem Aussehen. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mardochai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Als nun das Gebot des Königs und das Gesetz bekanntgemacht war und viele Jungfrauen in das Schloß Susan unter die Obhut Hegais zusammengebracht wurden, da ward auch Esther in des Königs Haus geholt, unter die Obhut Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und die Jungfrau gefiel ihm, und sie fand Gunst bei ihm. Und er sorgte dafür, daß sie ihre Reinigungssalben und ihre Gerichte bald erhielt; auch gab er ihr sieben auserlesene Mägde aus des Königs Hause. Und er wies ihr samt ihren Mägden den besten Ort im Frauenhause an. 10 Esther aber zeigte ihr Volk und ihre Herkunft nicht an; denn Mardochai hatte ihr geboten, es nicht zu sagen. 11 Und Mardochai ging alle Tage vor dem Hof am Frauenhause auf und ab, um zu erfahren, ob es Esther wohlgehe und was mit ihr geschehe. 12 Wenn die Reihe an eine jede Jungfrau kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem sie zwölf Monate lang gemäß der Verordnung für die Frauen, behandelt worden war (denn damit wurden die Tage ihrer Reinigung ausgefüllt: sechs Monate wurden sie mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsam und mit den Reinigungssalben der Frauen behandelt); 13 alsdann kam die Jungfrau zum König; dann gab man ihr alles, was sie begehrte, um damit von dem Frauenhause zu des Königs Hause zu gehen. 14 Am Abend ging sie hinein, und am Morgen kam sie zurück, in das andere Frauenhaus, unter die Obhut Schaaschgas, des Kämmerers des Königs, des Hüters der Nebenfrauen; sie kam nicht wieder zum König, außer wenn der König nach ihr verlangte; alsdann wurde sie mit Namen gerufen. 15 Als nun Esther, die Tochter Abichails, des Oheims Mardochais, die er als Tochter angenommen hatte, an die Reihe kam, zum König zu kommen, begehrte sie nichts, als was Hegai, der Kämmerer des Königs, der Hüter der Frauen, ihr riet. Und Esther fand Gnade vor allen, die sie sahen. 16 Und Esther ward zum König Ahasveros, in sein königliches Haus genommen, im zehnten Monat, das ist der Monat Thebet, im siebenten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieber als alle andern Frauen. Sie fand Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle Jungfrauen; und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten ein großes Mahl, das Mahl der Esther. Und er veranstaltete eine Feier in den Provinzen und teilte Gaben aus mit königlicher Hand.Mordechai vereitelt einen Anschlag auf den König
19 Und als man zum zweitenmal Jungfrauen zusammenbrachte, saß Mardochai im Tore des Königs. 20 Esther aber hatte weder ihre Herkunft noch ihr Volk angezeigt, wie ihr Mardochai geboten hatte. Denn Esther tat nach der Weisung Mardochais, wie zu der Zeit, als sie von ihm erzogen wurde. (Ester 2.10) 21 In jenen Tagen, als Mardochai im Tore des Königs saß, waren zwei Kämmerer des Königs, Bigtan und Teres, welche die Schwelle hüteten, unzufrieden und trachteten, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Das ward dem Mardochai bekannt, und er sagte es der Königin Esther; Esther aber sagte es dem König in Mardochais Namen. 23 Da wurde die Sache untersucht und richtig befunden, und die beiden wurden an das Holz gehängt; und solches ward vor dem König in das Buch der Chronik geschrieben. (Ester 6.1-2)2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)