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Ester - Kapitel 1

Das Festmahl des Ahasveros

1 Und es begab sich in den Tagen des Ahasveros (des Ahasveros, welcher von Indien bis Äthiopien über hundertsiebenundzwanzig Provinzen regierte), 2 in jenen Tagen, als der König Ahasveros im Schlosse Susan auf seinem königlichen Throne saß, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, daß er allen seinen Fürsten und Knechten ein Mahl machte. Die Gewaltigen von Persien und Medien, die Edelsten und Obersten seiner Provinzen waren vor ihm, 4 als er den Reichtum der Herrlichkeit seines Königreichs und die kostbare Pracht seiner Majestät sehen ließ viele Tage, nämlich hundertachtzig Tage lang. 5 Und als diese Tage vollendet waren, machte der König ein Mahl allem Volk, das im Schlosse Susan zugegen war, den Großen und den Kleinen, sieben Tage lang, im Hofe des Gartens beim königlichen Palaste. 6 Da waren feine Tücher von weißer Baumwolle und blauem Purpur mit Schnüren von feiner weißer Baumwolle und rotem Purpur an silbernen Ringen und Säulen von weißem Marmor aufgehängt. Goldene und silberne Ruhebetten standen auf einem Steinpflaster von Alabaster, weißem Marmor, Perlmutter und dunklem Marmor. 7 Und man gab zu trinken aus goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren voneinander verschieden; königlicher Wein war in Menge vorhanden, nach königlicher Freigebigkeit. 8 Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele. 9 Auch die Königin Vasti veranstaltete ein Mahl für die Frauen des königlichen Palastes, welcher dem König Ahasveros gehörte.

Ungehorsam und Verstoßung der Königin Vasti

10 Und am siebenten Tage, als des Königs Herz vom Wein fröhlich war, befahl er Mehuman, Bista, Charbona, Bigta, Abagta, Setar und Karkas, den sieben Kämmerern, die vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, damit er den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zeigte, denn sie war von schöner Gestalt. 12 Aber die Königin Vasti wollte nicht kommen auf den Befehl des Königs, den er durch seine Kämmerer gegeben hatte. Da ward der König sehr zornig, und sein Grimm entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn des Königs Wort erging in Gegenwart aller Gesetzes und Rechtskundigen; (1. Chronik 12.32) 14 und ihm zunächst saßen Karschena, Setar, Admata, Tarsis, Meres, Marsena und Memuchan, die sieben Fürsten der Perser und Meder, die das Angesicht des Königs sahen und die ersten Stellen im Königreich innehatten): 15 Nach welchem Gesetz soll man die Königin Vasti behandeln, dafür daß sie nicht gehandelt hat nach dem Befehl des Königs Ahasveros, der ihr durch die Kämmerer übermittelt wurde? 16 Da sprach Memuchan vor dem König und den Fürsten: Die Königin Vasti hat sich nicht nur an dem König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros sind. 17 Denn das Verhalten der Königin wird allen Frauen bekannt werden, so daß ihre Männer in ihren Augen verächtlich werden, da es heißen wird: Der König Ahasveros hieß die Königin Vasti vor sich kommen, aber sie kam nicht! 18 Das werden die Fürstinnen der Perser und Meder heute schon allen Fürsten des Königs erzählen, wenn sie das Verhalten der Königin hören, woraus Verachtung und Verdruß genug entstehen wird. 19 Gefällt es dem König, so gehe ein königlicher Befehl von ihm aus und werde aufgezeichnet unter die Gesetze der Perser und Meder, damit er nicht bloß vorübergehend gelte: daß Vasti nicht mehr vor dem König Ahasveros erscheinen dürfe, und daß der König ihre königliche Würde einer andern gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Wird dann dieser Befehl des Königs, den er geben wird, in seinem ganzen Königreich, welches groß ist, bekannt gemacht, so werden alle Frauen ihre Männer in Ehren halten, vornehme und geringe. 21 Diese Rede gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach den Worten Memuchans 22 und sandte Briefe in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und zu jedem Volk nach seiner Sprache; daß jeder Mann Herr sein solle in seinem Hause. Das ließ er bekanntmachen in der Sprache seines Volkes. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)