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Ester - Kapitel 1

Das Festmahl des Ahasveros

1 Und es begab sich in den Tagen des Ahasveros (des Ahasveros, welcher von Indien bis Äthiopien über hundertsiebenundzwanzig Provinzen regierte), 2 in jenen Tagen, als der König Ahasveros im Schlosse Susan auf seinem königlichen Throne saß, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, daß er allen seinen Fürsten und Knechten ein Mahl machte. Die Gewaltigen von Persien und Medien, die Edelsten und Obersten seiner Provinzen waren vor ihm, 4 als er den Reichtum der Herrlichkeit seines Königreichs und die kostbare Pracht seiner Majestät sehen ließ viele Tage, nämlich hundertachtzig Tage lang. 5 Und als diese Tage vollendet waren, machte der König ein Mahl allem Volk, das im Schlosse Susan zugegen war, den Großen und den Kleinen, sieben Tage lang, im Hofe des Gartens beim königlichen Palaste. 6 Da waren feine Tücher von weißer Baumwolle und blauem Purpur mit Schnüren von feiner weißer Baumwolle und rotem Purpur an silbernen Ringen und Säulen von weißem Marmor aufgehängt. Goldene und silberne Ruhebetten standen auf einem Steinpflaster von Alabaster, weißem Marmor, Perlmutter und dunklem Marmor. 7 Und man gab zu trinken aus goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren voneinander verschieden; königlicher Wein war in Menge vorhanden, nach königlicher Freigebigkeit. 8 Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele. 9 Auch die Königin Vasti veranstaltete ein Mahl für die Frauen des königlichen Palastes, welcher dem König Ahasveros gehörte.

Ungehorsam und Verstoßung der Königin Vasti

10 Und am siebenten Tage, als des Königs Herz vom Wein fröhlich war, befahl er Mehuman, Bista, Charbona, Bigta, Abagta, Setar und Karkas, den sieben Kämmerern, die vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, damit er den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zeigte, denn sie war von schöner Gestalt. 12 Aber die Königin Vasti wollte nicht kommen auf den Befehl des Königs, den er durch seine Kämmerer gegeben hatte. Da ward der König sehr zornig, und sein Grimm entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn des Königs Wort erging in Gegenwart aller Gesetzes und Rechtskundigen; (1. Chronik 12.32) 14 und ihm zunächst saßen Karschena, Setar, Admata, Tarsis, Meres, Marsena und Memuchan, die sieben Fürsten der Perser und Meder, die das Angesicht des Königs sahen und die ersten Stellen im Königreich innehatten): 15 Nach welchem Gesetz soll man die Königin Vasti behandeln, dafür daß sie nicht gehandelt hat nach dem Befehl des Königs Ahasveros, der ihr durch die Kämmerer übermittelt wurde? 16 Da sprach Memuchan vor dem König und den Fürsten: Die Königin Vasti hat sich nicht nur an dem König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros sind. 17 Denn das Verhalten der Königin wird allen Frauen bekannt werden, so daß ihre Männer in ihren Augen verächtlich werden, da es heißen wird: Der König Ahasveros hieß die Königin Vasti vor sich kommen, aber sie kam nicht! 18 Das werden die Fürstinnen der Perser und Meder heute schon allen Fürsten des Königs erzählen, wenn sie das Verhalten der Königin hören, woraus Verachtung und Verdruß genug entstehen wird. 19 Gefällt es dem König, so gehe ein königlicher Befehl von ihm aus und werde aufgezeichnet unter die Gesetze der Perser und Meder, damit er nicht bloß vorübergehend gelte: daß Vasti nicht mehr vor dem König Ahasveros erscheinen dürfe, und daß der König ihre königliche Würde einer andern gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Wird dann dieser Befehl des Königs, den er geben wird, in seinem ganzen Königreich, welches groß ist, bekannt gemacht, so werden alle Frauen ihre Männer in Ehren halten, vornehme und geringe. 21 Diese Rede gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach den Worten Memuchans 22 und sandte Briefe in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und zu jedem Volk nach seiner Sprache; daß jeder Mann Herr sein solle in seinem Hause. Das ließ er bekanntmachen in der Sprache seines Volkes. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.