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Ester - Kapitel 1

Das Festmahl des Ahasveros

1 Und es begab sich in den Tagen des Ahasveros (des Ahasveros, welcher von Indien bis Äthiopien über hundertsiebenundzwanzig Provinzen regierte), 2 in jenen Tagen, als der König Ahasveros im Schlosse Susan auf seinem königlichen Throne saß, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, daß er allen seinen Fürsten und Knechten ein Mahl machte. Die Gewaltigen von Persien und Medien, die Edelsten und Obersten seiner Provinzen waren vor ihm, 4 als er den Reichtum der Herrlichkeit seines Königreichs und die kostbare Pracht seiner Majestät sehen ließ viele Tage, nämlich hundertachtzig Tage lang. 5 Und als diese Tage vollendet waren, machte der König ein Mahl allem Volk, das im Schlosse Susan zugegen war, den Großen und den Kleinen, sieben Tage lang, im Hofe des Gartens beim königlichen Palaste. 6 Da waren feine Tücher von weißer Baumwolle und blauem Purpur mit Schnüren von feiner weißer Baumwolle und rotem Purpur an silbernen Ringen und Säulen von weißem Marmor aufgehängt. Goldene und silberne Ruhebetten standen auf einem Steinpflaster von Alabaster, weißem Marmor, Perlmutter und dunklem Marmor. 7 Und man gab zu trinken aus goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren voneinander verschieden; königlicher Wein war in Menge vorhanden, nach königlicher Freigebigkeit. 8 Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele. 9 Auch die Königin Vasti veranstaltete ein Mahl für die Frauen des königlichen Palastes, welcher dem König Ahasveros gehörte.

Ungehorsam und Verstoßung der Königin Vasti

10 Und am siebenten Tage, als des Königs Herz vom Wein fröhlich war, befahl er Mehuman, Bista, Charbona, Bigta, Abagta, Setar und Karkas, den sieben Kämmerern, die vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, damit er den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zeigte, denn sie war von schöner Gestalt. 12 Aber die Königin Vasti wollte nicht kommen auf den Befehl des Königs, den er durch seine Kämmerer gegeben hatte. Da ward der König sehr zornig, und sein Grimm entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn des Königs Wort erging in Gegenwart aller Gesetzes und Rechtskundigen; (1. Chronik 12.32) 14 und ihm zunächst saßen Karschena, Setar, Admata, Tarsis, Meres, Marsena und Memuchan, die sieben Fürsten der Perser und Meder, die das Angesicht des Königs sahen und die ersten Stellen im Königreich innehatten): 15 Nach welchem Gesetz soll man die Königin Vasti behandeln, dafür daß sie nicht gehandelt hat nach dem Befehl des Königs Ahasveros, der ihr durch die Kämmerer übermittelt wurde? 16 Da sprach Memuchan vor dem König und den Fürsten: Die Königin Vasti hat sich nicht nur an dem König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros sind. 17 Denn das Verhalten der Königin wird allen Frauen bekannt werden, so daß ihre Männer in ihren Augen verächtlich werden, da es heißen wird: Der König Ahasveros hieß die Königin Vasti vor sich kommen, aber sie kam nicht! 18 Das werden die Fürstinnen der Perser und Meder heute schon allen Fürsten des Königs erzählen, wenn sie das Verhalten der Königin hören, woraus Verachtung und Verdruß genug entstehen wird. 19 Gefällt es dem König, so gehe ein königlicher Befehl von ihm aus und werde aufgezeichnet unter die Gesetze der Perser und Meder, damit er nicht bloß vorübergehend gelte: daß Vasti nicht mehr vor dem König Ahasveros erscheinen dürfe, und daß der König ihre königliche Würde einer andern gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Wird dann dieser Befehl des Königs, den er geben wird, in seinem ganzen Königreich, welches groß ist, bekannt gemacht, so werden alle Frauen ihre Männer in Ehren halten, vornehme und geringe. 21 Diese Rede gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach den Worten Memuchans 22 und sandte Briefe in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und zu jedem Volk nach seiner Sprache; daß jeder Mann Herr sein solle in seinem Hause. Das ließ er bekanntmachen in der Sprache seines Volkes. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)

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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.