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Esra - Kapitel 9

Esras Bußgebet wegen der Mischehen

1 Als nun solches alles ausgerichtet war, traten die Obersten zu mir und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und Leviten hielten sich nicht abgesondert von den Völkern der Länder, trotz ihrer Greuel, nämlich von den Kanaanitern, Hetitern, Pheresitern, Jebusitern, Ammonitern, Moabitern, Ägyptern und Amoritern. 2 Denn sie haben deren Töchter genommen für sich und ihre Söhne und haben den heiligen Samen mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und Vornehmsten ist in dieser Missetat die erste gewesen. (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Als ich nun solches hörte, zerriß ich mein Kleid und meinen Rock und raufte mir das Haar und den Bart aus und saß bestürzt da. (1. Mose 37.34) 4 Und alle, die das Wort des Gottes Israels fürchteten wegen der Übertretung derer, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, versammelten sich zu mir. Und ich saß bestürzt da bis zum Abendopfer. 5 Und um das Abendopfer stand ich auf von meinem Fasten, wobei ich mein Kleid und meinen Rock zerrissen hatte, fiel auf meine Knie und breitete meine Hände aus zu dem HERRN, meinem Gott. 6 Und ich sprach: Mein Gott, ich schäme und scheue mich, mein Angesicht aufzuheben zu dir, mein Gott; denn unsere Sünden sind über unser Haupt gewachsen, und unsre Schuld reicht bis an den Himmel! (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Seit den Tagen unsrer Väter bis auf diesen Tag sind wir in großer Schuld, und um unserer Missetaten willen sind wir, unsere Könige und unsere Priester, in die Hand der Könige der Länder, in das Schwert, in die Gefangenschaft, zum Raub und in sichtbare Schmach hingegeben worden, wie es heute der Fall ist. 8 Nun aber ist uns für einen kleinen Augenblick Gnade von dem HERRN, unserm Gott, widerfahren, indem er uns einen Rest von Entronnenen übrigließ und uns an seiner heiligen Stätte einen Halt gab, womit unser Gott unsere Augen erleuchtete und uns ein wenig aufleben ließ in unsrer Knechtschaft. (Jesaja 22.23) 9 Denn Knechte sind wir; doch hat uns unser Gott in unsrer Knechtschaft nicht verlassen, sondern hat uns die Gunst der Könige von Persien zugewandt, daß sie uns ein Aufleben schenkten, um das Haus unsres Gottes aufzubauen und seine Trümmer herzustellen, und daß sie uns eine Mauer gaben in Juda und Jerusalem. (Jesaja 5.5) 10 Und nun, unser Gott, was sollen wir sagen nach alledem? Wir haben deine Gebote verlassen, 11 die du durch deine Knechte, die Propheten, befohlen hast, indem du sprachest: Das Land, in das ihr kommt, es einzunehmen, ist ein unreines Land, wegen der Unreinigkeit der Erdenvölker, wegen ihrer Greuel und ihrer Unreinigkeit, womit sie es von einem Ende bis zum andern erfüllt haben. (3. Mose 18.24-25) 12 So sollt ihr nun eure Töchter nicht ihren Söhnen geben und ihre Töchter nicht für eure Söhne nehmen, und suchet ewiglich nicht ihren Frieden und ihr Wohlergehn, damit ihr erstarket und das Gut des Landes esset und es auf eure Kinder vererbet, auf ewige Zeiten! (5. Mose 7.2-3) 13 Und nach alledem, was über uns gekommen ist, um unsrer bösen Taten und um unsrer großen Schuld willen (und doch hast du, weil du unser Gott bist, uns mehr verschont, als unsere Missetaten verdient haben, und hast uns so viele Entronnene geschenkt!). 14 sollten wir da wiederum deine Gebote brechen und uns mit den Völkern dieser Greuel verschwägern? Würdest du nicht über uns zürnen, bis es gar aus wäre, also daß niemand mehr übrigbliebe noch entrinnen könnte? 15 O HERR, Gott Israels, du bist gerecht; denn nur wir sind übriggeblieben und entronnen, wie es heute der Fall ist. Siehe, wir sind vor deinem Angesicht in unsern Schulden, denn darum vermögen wir vor dir nicht zu bestehen! (Nehemia 9.33)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)