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Esra - Kapitel 9

Esras Bußgebet wegen der Mischehen

1 Als nun solches alles ausgerichtet war, traten die Obersten zu mir und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und Leviten hielten sich nicht abgesondert von den Völkern der Länder, trotz ihrer Greuel, nämlich von den Kanaanitern, Hetitern, Pheresitern, Jebusitern, Ammonitern, Moabitern, Ägyptern und Amoritern. 2 Denn sie haben deren Töchter genommen für sich und ihre Söhne und haben den heiligen Samen mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und Vornehmsten ist in dieser Missetat die erste gewesen. (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Als ich nun solches hörte, zerriß ich mein Kleid und meinen Rock und raufte mir das Haar und den Bart aus und saß bestürzt da. (1. Mose 37.34) 4 Und alle, die das Wort des Gottes Israels fürchteten wegen der Übertretung derer, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, versammelten sich zu mir. Und ich saß bestürzt da bis zum Abendopfer. 5 Und um das Abendopfer stand ich auf von meinem Fasten, wobei ich mein Kleid und meinen Rock zerrissen hatte, fiel auf meine Knie und breitete meine Hände aus zu dem HERRN, meinem Gott. 6 Und ich sprach: Mein Gott, ich schäme und scheue mich, mein Angesicht aufzuheben zu dir, mein Gott; denn unsere Sünden sind über unser Haupt gewachsen, und unsre Schuld reicht bis an den Himmel! (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Seit den Tagen unsrer Väter bis auf diesen Tag sind wir in großer Schuld, und um unserer Missetaten willen sind wir, unsere Könige und unsere Priester, in die Hand der Könige der Länder, in das Schwert, in die Gefangenschaft, zum Raub und in sichtbare Schmach hingegeben worden, wie es heute der Fall ist. 8 Nun aber ist uns für einen kleinen Augenblick Gnade von dem HERRN, unserm Gott, widerfahren, indem er uns einen Rest von Entronnenen übrigließ und uns an seiner heiligen Stätte einen Halt gab, womit unser Gott unsere Augen erleuchtete und uns ein wenig aufleben ließ in unsrer Knechtschaft. (Jesaja 22.23) 9 Denn Knechte sind wir; doch hat uns unser Gott in unsrer Knechtschaft nicht verlassen, sondern hat uns die Gunst der Könige von Persien zugewandt, daß sie uns ein Aufleben schenkten, um das Haus unsres Gottes aufzubauen und seine Trümmer herzustellen, und daß sie uns eine Mauer gaben in Juda und Jerusalem. (Jesaja 5.5) 10 Und nun, unser Gott, was sollen wir sagen nach alledem? Wir haben deine Gebote verlassen, 11 die du durch deine Knechte, die Propheten, befohlen hast, indem du sprachest: Das Land, in das ihr kommt, es einzunehmen, ist ein unreines Land, wegen der Unreinigkeit der Erdenvölker, wegen ihrer Greuel und ihrer Unreinigkeit, womit sie es von einem Ende bis zum andern erfüllt haben. (3. Mose 18.24-25) 12 So sollt ihr nun eure Töchter nicht ihren Söhnen geben und ihre Töchter nicht für eure Söhne nehmen, und suchet ewiglich nicht ihren Frieden und ihr Wohlergehn, damit ihr erstarket und das Gut des Landes esset und es auf eure Kinder vererbet, auf ewige Zeiten! (5. Mose 7.2-3) 13 Und nach alledem, was über uns gekommen ist, um unsrer bösen Taten und um unsrer großen Schuld willen (und doch hast du, weil du unser Gott bist, uns mehr verschont, als unsere Missetaten verdient haben, und hast uns so viele Entronnene geschenkt!). 14 sollten wir da wiederum deine Gebote brechen und uns mit den Völkern dieser Greuel verschwägern? Würdest du nicht über uns zürnen, bis es gar aus wäre, also daß niemand mehr übrigbliebe noch entrinnen könnte? 15 O HERR, Gott Israels, du bist gerecht; denn nur wir sind übriggeblieben und entronnen, wie es heute der Fall ist. Siehe, wir sind vor deinem Angesicht in unsern Schulden, denn darum vermögen wir vor dir nicht zu bestehen! (Nehemia 9.33)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)