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Esra - Kapitel 9

Esras Bußgebet wegen der Mischehen

1 Als nun solches alles ausgerichtet war, traten die Obersten zu mir und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und Leviten hielten sich nicht abgesondert von den Völkern der Länder, trotz ihrer Greuel, nämlich von den Kanaanitern, Hetitern, Pheresitern, Jebusitern, Ammonitern, Moabitern, Ägyptern und Amoritern. 2 Denn sie haben deren Töchter genommen für sich und ihre Söhne und haben den heiligen Samen mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und Vornehmsten ist in dieser Missetat die erste gewesen. (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Als ich nun solches hörte, zerriß ich mein Kleid und meinen Rock und raufte mir das Haar und den Bart aus und saß bestürzt da. (1. Mose 37.34) 4 Und alle, die das Wort des Gottes Israels fürchteten wegen der Übertretung derer, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, versammelten sich zu mir. Und ich saß bestürzt da bis zum Abendopfer. 5 Und um das Abendopfer stand ich auf von meinem Fasten, wobei ich mein Kleid und meinen Rock zerrissen hatte, fiel auf meine Knie und breitete meine Hände aus zu dem HERRN, meinem Gott. 6 Und ich sprach: Mein Gott, ich schäme und scheue mich, mein Angesicht aufzuheben zu dir, mein Gott; denn unsere Sünden sind über unser Haupt gewachsen, und unsre Schuld reicht bis an den Himmel! (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Seit den Tagen unsrer Väter bis auf diesen Tag sind wir in großer Schuld, und um unserer Missetaten willen sind wir, unsere Könige und unsere Priester, in die Hand der Könige der Länder, in das Schwert, in die Gefangenschaft, zum Raub und in sichtbare Schmach hingegeben worden, wie es heute der Fall ist. 8 Nun aber ist uns für einen kleinen Augenblick Gnade von dem HERRN, unserm Gott, widerfahren, indem er uns einen Rest von Entronnenen übrigließ und uns an seiner heiligen Stätte einen Halt gab, womit unser Gott unsere Augen erleuchtete und uns ein wenig aufleben ließ in unsrer Knechtschaft. (Jesaja 22.23) 9 Denn Knechte sind wir; doch hat uns unser Gott in unsrer Knechtschaft nicht verlassen, sondern hat uns die Gunst der Könige von Persien zugewandt, daß sie uns ein Aufleben schenkten, um das Haus unsres Gottes aufzubauen und seine Trümmer herzustellen, und daß sie uns eine Mauer gaben in Juda und Jerusalem. (Jesaja 5.5) 10 Und nun, unser Gott, was sollen wir sagen nach alledem? Wir haben deine Gebote verlassen, 11 die du durch deine Knechte, die Propheten, befohlen hast, indem du sprachest: Das Land, in das ihr kommt, es einzunehmen, ist ein unreines Land, wegen der Unreinigkeit der Erdenvölker, wegen ihrer Greuel und ihrer Unreinigkeit, womit sie es von einem Ende bis zum andern erfüllt haben. (3. Mose 18.24-25) 12 So sollt ihr nun eure Töchter nicht ihren Söhnen geben und ihre Töchter nicht für eure Söhne nehmen, und suchet ewiglich nicht ihren Frieden und ihr Wohlergehn, damit ihr erstarket und das Gut des Landes esset und es auf eure Kinder vererbet, auf ewige Zeiten! (5. Mose 7.2-3) 13 Und nach alledem, was über uns gekommen ist, um unsrer bösen Taten und um unsrer großen Schuld willen (und doch hast du, weil du unser Gott bist, uns mehr verschont, als unsere Missetaten verdient haben, und hast uns so viele Entronnene geschenkt!). 14 sollten wir da wiederum deine Gebote brechen und uns mit den Völkern dieser Greuel verschwägern? Würdest du nicht über uns zürnen, bis es gar aus wäre, also daß niemand mehr übrigbliebe noch entrinnen könnte? 15 O HERR, Gott Israels, du bist gerecht; denn nur wir sind übriggeblieben und entronnen, wie es heute der Fall ist. Siehe, wir sind vor deinem Angesicht in unsern Schulden, denn darum vermögen wir vor dir nicht zu bestehen! (Nehemia 9.33)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)