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Esra - Kapitel 8

Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten

1 Folgendes sind die Familienhäupter und ihre Geschlechtsregister, die mit mir von Babel heraufzogen zu der Zeit, als der König Artasasta regierte. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinehas: Gersom. Von den Kindern Itamars: Daniel. Von den Kindern Davids: Hattus, aus den Kindern Sechanjas. 3 Von den Kindern Parhosch: Sacharja und mit ihm die Eingeschriebenen männlichen Geschlechts, 150. (1. Chronik 3.22) 4 Von den Kindern Pachat-Moabs: Eljehoenai, der Sohn Serajas, und mit ihm 200 männlichen Geschlechts. (Esra 2.6) 5 Von den Kindern Sattus: Sechanja, der Sohn Jehasiels, und mit ihm 300 männlichen Geschlechts. (Esra 2.8) 6 Von den Kindern Adins: Ebed, der Sohn Jonatans, und mit ihm 50 männlichen Geschlechts. 7 Von den Kindern Elams: Jesaja, der Sohn Ataljas, und mit ihm 70 männlichen Geschlechts. 8 Von den Kindern Sephatjas: Sebadja, der Sohn Michaels, und mit ihm 80 männlichen Geschlechts. 9 Von den Kindern Joabs: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm 218 männlichen Geschlechts. 10 Von den Kindern Banis: Selomit, der Sohn Josiphjas, und mit ihm 160 männlichen Geschlechts. (Esra 2.10) 11 Von den Kindern Bebais: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm 28 männlichen Geschlechts. 12 Von den Kindern Asgads: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm 110 männlichen Geschlechts. 13 Von den letzten Kindern Adonikams, welche also hießen: Eliphelet, Jechiel und Semaja, und mit ihnen 60 männlichen Geschlechts. 14 Von den Kindern Bigvais: Utai und Sabbud und mit ihnen 70 männlichen Geschlechts.

Esras Reisebericht

15 Und ich versammelte sie an dem Fluß, der gen Ahava fließt; und wir bleiben drei Tage lang daselbst. Und als ich auf das Volk und die Priester acht hatte, fand ich keinen Leviten daselbst. 16 Da ließ ich die Obersten Elieser, Uriel, Semaja, Elnatan, Jarib, Elnatan, Natan, Sacharja und Mesullam rufen und die Lehrer Jojarib und Elnatan. 17 Denen gab ich Befehl an Iddo, den Obersten in dem Ort Kasiphja, und legte die Worte in ihren Mund, die sie mit Iddo und seinen Brüdern und den Tempeldienern in der Ortschaft Kasiphja reden sollten, damit sie uns Diener für das Haus unsres Gottes herbrächten. (Esra 2.43) 18 Die brachten uns, dank der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Machlis, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, nämlich Serebja, samt seinen Söhnen und seinen Brüdern, 18 Mann ; (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja, von den Kindern Meraris, samt seinen Brüdern und ihren Söhnen, 20 Mann : 20 und von den Tempeldienern, welche David und die Fürsten zum Dienste der Leviten bestimmt hatten, 220 Tempeldiener, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ dort an dem Fluß Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unsrem Gott, um von ihm eine glückliche Reise für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe zu erflehen. 22 Denn ich schämte mich, vom König ein Heer und Reiter anzufordern, die uns wider die Feinde auf dem Wege helfen könnten; denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist über allen, die ihn suchen, zu ihrem Besten; seine Stärke aber und sein Zorn sind gegen alle, die ihn verlassen! (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und erflehten solches von unserem Gott; und er erhörte uns. 24 Und ich sonderte von den obersten Priestern zwölf aus, nämlich Serebja und Hasabja und mit ihnen zehn aus ihren Brüdern, 25 und wog ihnen das Silber, das Gold und die Geräte dar, das Hebopfer für das Haus unsres Gottes, welches der König und seine Räte und Fürsten und ganz Israel, das zugegen war, zum Hebopfer gegeben hatten. 26 Ich wog ihnen aber dar in ihre Hand: an Silber sechshundertfünfzig Talente, und an silbernen Geräten hundert Talente, und an Gold hundert Talente. 27 Auch zwanzig goldene Becher, die waren tausend Dareiken wert, und zwei Geräte von goldglänzendem, gutem Erz, kostbar wie Gold. 28 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seid dem HERRN heilig; und die Geräte sind auch heilig, und das Silber und Gold ist dem HERRN, dem Gott eurer Väter, freiwillig gegeben. 29 So verwahret es sorgfältig, bis ihr es darwägen werdet vor den obersten Priestern und Leviten und den obersten Vätern von Israel zu Jerusalem, in den Kammern des Hauses des HERRN! 30 Da nahmen die Priester und Leviten das dargewogene Silber und Gold und die Geräte, um sie gen Jerusalem zum Hause unseres Gottes zu bringen. 31 Also brachen wir von dem Flusse Ahava auf, am zwölften Tage des ersten Monats, um gen Jerusalem zu ziehen; und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und Wegelagerer. 32 Und wir kamen nach Jerusalem und ruhten daselbst drei Tage lang aus. 33 Aber am vierten Tage wurden das Silber und das Gold und die Geräte in dem Hause unsres Gottes dargewogen in die Hand Meremots, des Sohnes Urijas, des Priesters (mit ihm war auch Eleasar, der Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, der Sohn Jesuas, und Noadja, der Sohn Binnuis, die Leviten), 34 alles nach Anzahl und Gewicht; und das ganze Gewicht ward damals aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten dem Gott Israels Brandopfer, zwölf Farren für ganz Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer; alles als Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie übergaben des Königs Befehl den Statthaltern des Königs und den Landpflegern diesseits des Stromes. Da halfen diese dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.