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Esra - Kapitel 8

Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten

1 Folgendes sind die Familienhäupter und ihre Geschlechtsregister, die mit mir von Babel heraufzogen zu der Zeit, als der König Artasasta regierte. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinehas: Gersom. Von den Kindern Itamars: Daniel. Von den Kindern Davids: Hattus, aus den Kindern Sechanjas. 3 Von den Kindern Parhosch: Sacharja und mit ihm die Eingeschriebenen männlichen Geschlechts, 150. (1. Chronik 3.22) 4 Von den Kindern Pachat-Moabs: Eljehoenai, der Sohn Serajas, und mit ihm 200 männlichen Geschlechts. (Esra 2.6) 5 Von den Kindern Sattus: Sechanja, der Sohn Jehasiels, und mit ihm 300 männlichen Geschlechts. (Esra 2.8) 6 Von den Kindern Adins: Ebed, der Sohn Jonatans, und mit ihm 50 männlichen Geschlechts. 7 Von den Kindern Elams: Jesaja, der Sohn Ataljas, und mit ihm 70 männlichen Geschlechts. 8 Von den Kindern Sephatjas: Sebadja, der Sohn Michaels, und mit ihm 80 männlichen Geschlechts. 9 Von den Kindern Joabs: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm 218 männlichen Geschlechts. 10 Von den Kindern Banis: Selomit, der Sohn Josiphjas, und mit ihm 160 männlichen Geschlechts. (Esra 2.10) 11 Von den Kindern Bebais: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm 28 männlichen Geschlechts. 12 Von den Kindern Asgads: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm 110 männlichen Geschlechts. 13 Von den letzten Kindern Adonikams, welche also hießen: Eliphelet, Jechiel und Semaja, und mit ihnen 60 männlichen Geschlechts. 14 Von den Kindern Bigvais: Utai und Sabbud und mit ihnen 70 männlichen Geschlechts.

Esras Reisebericht

15 Und ich versammelte sie an dem Fluß, der gen Ahava fließt; und wir bleiben drei Tage lang daselbst. Und als ich auf das Volk und die Priester acht hatte, fand ich keinen Leviten daselbst. 16 Da ließ ich die Obersten Elieser, Uriel, Semaja, Elnatan, Jarib, Elnatan, Natan, Sacharja und Mesullam rufen und die Lehrer Jojarib und Elnatan. 17 Denen gab ich Befehl an Iddo, den Obersten in dem Ort Kasiphja, und legte die Worte in ihren Mund, die sie mit Iddo und seinen Brüdern und den Tempeldienern in der Ortschaft Kasiphja reden sollten, damit sie uns Diener für das Haus unsres Gottes herbrächten. (Esra 2.43) 18 Die brachten uns, dank der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Machlis, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, nämlich Serebja, samt seinen Söhnen und seinen Brüdern, 18 Mann ; (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja, von den Kindern Meraris, samt seinen Brüdern und ihren Söhnen, 20 Mann : 20 und von den Tempeldienern, welche David und die Fürsten zum Dienste der Leviten bestimmt hatten, 220 Tempeldiener, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ dort an dem Fluß Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unsrem Gott, um von ihm eine glückliche Reise für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe zu erflehen. 22 Denn ich schämte mich, vom König ein Heer und Reiter anzufordern, die uns wider die Feinde auf dem Wege helfen könnten; denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist über allen, die ihn suchen, zu ihrem Besten; seine Stärke aber und sein Zorn sind gegen alle, die ihn verlassen! (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und erflehten solches von unserem Gott; und er erhörte uns. 24 Und ich sonderte von den obersten Priestern zwölf aus, nämlich Serebja und Hasabja und mit ihnen zehn aus ihren Brüdern, 25 und wog ihnen das Silber, das Gold und die Geräte dar, das Hebopfer für das Haus unsres Gottes, welches der König und seine Räte und Fürsten und ganz Israel, das zugegen war, zum Hebopfer gegeben hatten. 26 Ich wog ihnen aber dar in ihre Hand: an Silber sechshundertfünfzig Talente, und an silbernen Geräten hundert Talente, und an Gold hundert Talente. 27 Auch zwanzig goldene Becher, die waren tausend Dareiken wert, und zwei Geräte von goldglänzendem, gutem Erz, kostbar wie Gold. 28 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seid dem HERRN heilig; und die Geräte sind auch heilig, und das Silber und Gold ist dem HERRN, dem Gott eurer Väter, freiwillig gegeben. 29 So verwahret es sorgfältig, bis ihr es darwägen werdet vor den obersten Priestern und Leviten und den obersten Vätern von Israel zu Jerusalem, in den Kammern des Hauses des HERRN! 30 Da nahmen die Priester und Leviten das dargewogene Silber und Gold und die Geräte, um sie gen Jerusalem zum Hause unseres Gottes zu bringen. 31 Also brachen wir von dem Flusse Ahava auf, am zwölften Tage des ersten Monats, um gen Jerusalem zu ziehen; und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und Wegelagerer. 32 Und wir kamen nach Jerusalem und ruhten daselbst drei Tage lang aus. 33 Aber am vierten Tage wurden das Silber und das Gold und die Geräte in dem Hause unsres Gottes dargewogen in die Hand Meremots, des Sohnes Urijas, des Priesters (mit ihm war auch Eleasar, der Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, der Sohn Jesuas, und Noadja, der Sohn Binnuis, die Leviten), 34 alles nach Anzahl und Gewicht; und das ganze Gewicht ward damals aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten dem Gott Israels Brandopfer, zwölf Farren für ganz Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer; alles als Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie übergaben des Königs Befehl den Statthaltern des Königs und den Landpflegern diesseits des Stromes. Da halfen diese dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)