Esra - Kapitel 8
Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten
1 Folgendes sind die Familienhäupter und ihre Geschlechtsregister, die mit mir von Babel heraufzogen zu der Zeit, als der König Artasasta regierte. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinehas: Gersom. Von den Kindern Itamars: Daniel. Von den Kindern Davids: Hattus, aus den Kindern Sechanjas. 3 Von den Kindern Parhosch: Sacharja und mit ihm die Eingeschriebenen männlichen Geschlechts, 150. (1. Chronik 3.22) 4 Von den Kindern Pachat-Moabs: Eljehoenai, der Sohn Serajas, und mit ihm 200 männlichen Geschlechts. (Esra 2.6) 5 Von den Kindern Sattus: Sechanja, der Sohn Jehasiels, und mit ihm 300 männlichen Geschlechts. (Esra 2.8) 6 Von den Kindern Adins: Ebed, der Sohn Jonatans, und mit ihm 50 männlichen Geschlechts. 7 Von den Kindern Elams: Jesaja, der Sohn Ataljas, und mit ihm 70 männlichen Geschlechts. 8 Von den Kindern Sephatjas: Sebadja, der Sohn Michaels, und mit ihm 80 männlichen Geschlechts. 9 Von den Kindern Joabs: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm 218 männlichen Geschlechts. 10 Von den Kindern Banis: Selomit, der Sohn Josiphjas, und mit ihm 160 männlichen Geschlechts. (Esra 2.10) 11 Von den Kindern Bebais: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm 28 männlichen Geschlechts. 12 Von den Kindern Asgads: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm 110 männlichen Geschlechts. 13 Von den letzten Kindern Adonikams, welche also hießen: Eliphelet, Jechiel und Semaja, und mit ihnen 60 männlichen Geschlechts. 14 Von den Kindern Bigvais: Utai und Sabbud und mit ihnen 70 männlichen Geschlechts.Esras Reisebericht
15 Und ich versammelte sie an dem Fluß, der gen Ahava fließt; und wir bleiben drei Tage lang daselbst. Und als ich auf das Volk und die Priester acht hatte, fand ich keinen Leviten daselbst. 16 Da ließ ich die Obersten Elieser, Uriel, Semaja, Elnatan, Jarib, Elnatan, Natan, Sacharja und Mesullam rufen und die Lehrer Jojarib und Elnatan. 17 Denen gab ich Befehl an Iddo, den Obersten in dem Ort Kasiphja, und legte die Worte in ihren Mund, die sie mit Iddo und seinen Brüdern und den Tempeldienern in der Ortschaft Kasiphja reden sollten, damit sie uns Diener für das Haus unsres Gottes herbrächten. (Esra 2.43) 18 Die brachten uns, dank der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Machlis, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, nämlich Serebja, samt seinen Söhnen und seinen Brüdern, 18 Mann ; (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja, von den Kindern Meraris, samt seinen Brüdern und ihren Söhnen, 20 Mann : 20 und von den Tempeldienern, welche David und die Fürsten zum Dienste der Leviten bestimmt hatten, 220 Tempeldiener, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ dort an dem Fluß Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unsrem Gott, um von ihm eine glückliche Reise für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe zu erflehen. 22 Denn ich schämte mich, vom König ein Heer und Reiter anzufordern, die uns wider die Feinde auf dem Wege helfen könnten; denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist über allen, die ihn suchen, zu ihrem Besten; seine Stärke aber und sein Zorn sind gegen alle, die ihn verlassen! (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und erflehten solches von unserem Gott; und er erhörte uns. 24 Und ich sonderte von den obersten Priestern zwölf aus, nämlich Serebja und Hasabja und mit ihnen zehn aus ihren Brüdern, 25 und wog ihnen das Silber, das Gold und die Geräte dar, das Hebopfer für das Haus unsres Gottes, welches der König und seine Räte und Fürsten und ganz Israel, das zugegen war, zum Hebopfer gegeben hatten. 26 Ich wog ihnen aber dar in ihre Hand: an Silber sechshundertfünfzig Talente, und an silbernen Geräten hundert Talente, und an Gold hundert Talente. 27 Auch zwanzig goldene Becher, die waren tausend Dareiken wert, und zwei Geräte von goldglänzendem, gutem Erz, kostbar wie Gold. 28 Und ich sprach zu ihnen: Ihr seid dem HERRN heilig; und die Geräte sind auch heilig, und das Silber und Gold ist dem HERRN, dem Gott eurer Väter, freiwillig gegeben. 29 So verwahret es sorgfältig, bis ihr es darwägen werdet vor den obersten Priestern und Leviten und den obersten Vätern von Israel zu Jerusalem, in den Kammern des Hauses des HERRN! 30 Da nahmen die Priester und Leviten das dargewogene Silber und Gold und die Geräte, um sie gen Jerusalem zum Hause unseres Gottes zu bringen. 31 Also brachen wir von dem Flusse Ahava auf, am zwölften Tage des ersten Monats, um gen Jerusalem zu ziehen; und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und Wegelagerer. 32 Und wir kamen nach Jerusalem und ruhten daselbst drei Tage lang aus. 33 Aber am vierten Tage wurden das Silber und das Gold und die Geräte in dem Hause unsres Gottes dargewogen in die Hand Meremots, des Sohnes Urijas, des Priesters (mit ihm war auch Eleasar, der Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, der Sohn Jesuas, und Noadja, der Sohn Binnuis, die Leviten), 34 alles nach Anzahl und Gewicht; und das ganze Gewicht ward damals aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten dem Gott Israels Brandopfer, zwölf Farren für ganz Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer; alles als Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie übergaben des Königs Befehl den Statthaltern des Königs und den Landpflegern diesseits des Stromes. Da halfen diese dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)