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Esra - Kapitel 7

Esra kommt nach Jerusalem

1 Nach diesen Geschichten begab es sich unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, daß Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, 2 des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Achitubs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajots, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Buckis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters, 6 daß dieser Esra von Babel hinaufzog. Der war ein Schriftgelehrter, wohl bewandert im Gesetze Moses, welches der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, weil die Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm war. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Und etliche von den Kindern Israel und von den Priestern und Leviten, von den Sängern und Torhütern und Tempeldienern zogen gen Jerusalem hinauf, im siebenten Jahre des Königs Artasasta. (Esra 2.43) 8 Und er kam im fünften Monat nach Jerusalem, im siebenten Jahre des Königs. 9 Denn am ersten Tage des ersten Monats fand der Aufbruch von Babel statt: und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und zu tun und in Israel Gesetz und Recht zu lehren.

Die Vollmacht des Königs Artasasta für Esra

11 Und dies ist die Abschrift des Briefes, den der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, der gelehrt war in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel: 12 «Artasasta, der König der Könige, an Esra, den Priester, den Schriftgelehrten im Gesetze des Gottes des Himmels, ausgefertigt und so weiter. (Hesekiel 26.7) 13 Es ist von mir befohlen worden, daß, wer in meinem Reiche vom Volk Israel und seinen Priestern und Leviten willens ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen solle. 14 Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt bist, eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetze deines Gottes, das in deiner Hand ist; 15 und damit du das Silber und Gold hinbringest, welches der König und seine Räte freiwillig dem Gott Israels, dessen Wohnung zu Jerusalem ist, gespendet haben, 16 dazu alles Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft zu Babel, samt dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben für das Haus ihres Gottes zu Jerusalem. 17 Derhalben kaufe gewissenhaft aus diesem Gelde Stiere, Widder, Lämmer, samt den dazu gehörigen Speisopfern und Trankopfern, und opfere sie auf dem Altar bei dem Hause eures Gottes zu Jerusalem. 18 Und was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes! 19 Und die Geräte, die dir übergeben werden für den Dienst im Hause deines Gottes, liefere sie vollständig ab vor Gott zu Jerusalem. 20 Und was sonst noch zum Hause deines Gottes notwendig sein wird, was auszugeben dir zufällt, sollst du dir aus der Schatzkammer des Königs geben lassen . 21 Und ich, König Artasasta, habe allen Schatzmeistern jenseits des Stromes befohlen, daß, was Esra, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetze des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich gegeben werden soll, 22 bis auf hundert Talente Silber und bis auf hundert Kor Weizen und bis auf hundert Bat Wein und bis auf hundert Bat Öl und Salz in unbestimmter Menge. 23 Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, das werde für das Haus des Gottes des Himmels mit großer Sorgfalt verrichtet, damit nicht ein Zorn über das Königreich des Königs und seine Kinder komme. 24 Ferner sei euch kund, daß ihr nicht berechtigt seid, Steuern, Zoll und Weggeld irgend einem Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempeldiener und Diener im Hause dieses Gottes aufzuerlegen. 25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, bestelle Richter und Rechtspfleger, die alles Volk richten, das jenseits des Stromes ist, alle, die deines Gottes Gesetze kennen; und wer sie nicht kennt, den sollt ihr unterrichten. 26 Und ein jeder, der nicht mit Fleiß das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs tun wird, über den soll gewissenhaft Gericht gehalten werden, es sei zum Tode oder zur Verbannung, zur Geldbuße oder zum Gefängnis.» 27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches dem König ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu zieren, 28 und der mir Gnade zugewandt hat vor dem Könige und seinen Räten und vor allen gewaltigen Fürsten des Königs! Und so faßte ich Mut, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, über mir war, und versammelte die Häupter von Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. (Esra 7.6)

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4. Mose - Kapitel 19

Vom Reinigungswasser

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen. 4 Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen (3. Mose 14.6) 7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen. 11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden. 13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein. 16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage. 17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß. 18 Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein. 20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.