zurückEinzelansichtvor

Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Königs Darius

1 Da befahl der König Darius, daß man im Urkundenhause, wo die Schätze zu Babel aufbewahrt wurden, suchen solle. 2 Da fand man zu Achmeta, im Schloß, das in der Provinz Medien liegt, eine Rolle, darin war folgende Denkwürdigkeit niedergeschrieben: 3 «Im ersten Jahre des Königs Kores befahl der König Kores betreffs des Hauses Gottes zu Jerusalem: Das Haus soll gebaut werden zu einer Stätte, wo man Opfer darbringt. Sein Grund soll tragfähig sein, seine Höhe sechzig Ellen und seine Breite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 drei Reihen Quadersteine und eine Reihe Balken; und die Kosten sollen von des Königs Haus bestritten werden. 5 Dazu soll man die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem zu genommen und gen Babel gebracht hat, zurückgeben, damit sie wieder in den Tempel zu Jerusalem an ihren Ort gebracht werden und im Hause Gottes verbleiben.» 6 «So haltet euch nun ferne von ihnen, du, Tatnai, Landpfleger jenseits des Stromes, und du, Setar-Bosnai, und eure Genossen von Apharsach, die ihr jenseits des Stromes seid! 7 Lasset sie arbeiten an diesem Hause Gottes; der Landpfleger von Juda und die Ältesten der Juden sollen das Haus Gottes an seiner Stätte bauen! 8 Auch ist von mir befohlen worden, wie ihr diesen Ältesten Judas behilflich sein sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: man soll aus des Königs Gütern von den Steuern jenseits des Stromes diesen Leuten die Kosten genau erstatten und ihnen kein Hindernis in den Weg legen. 9 Und wenn sie junge Stiere oder Widder oder Lämmer bedürfen zu Brandopfern für den Gott des Himmels, oder Weizen, Salz, Wein und Öl nach Angabe der Priester zu Jerusalem, so soll man ihnen täglich die Gebühr geben, ohne Verzug; 10 damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Kinder beten. 11 Es ist auch von mir Befehl gegeben worden, daß, wenn irgend ein Mensch dieses Gebot übertritt, man von seinem Hause einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen soll; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. 12 Der Gott aber, dessen Name alldort wohnt, stürze alle Könige und Völker, welche ihre Hand ausstrecken, dieses Haus Gottes in Jerusalem zu ändern oder zu zerstören! Ich, Darius, habe solches befohlen; es soll genau ausgeführt werden.»

Die Einweihung des Tempels und das Passah

13 Da befolgten Tatnai, der Landpfleger jenseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen genau den Befehl , welchen der König Darius gesandt hatte. 14 Und die Ältesten der Juden bauten weiter, und es gelang ihnen durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos. Also bauten sie und vollendeten es nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores und Darius und Artasastas, der Könige von Persien. 15 Sie vollendeten aber das Haus am dritten Tage des Monats Adar, das war im sechsten Jahre der Regierung des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und der Rest der Kinder der Gefangenschaft feierten die Einweihung des Hauses Gottes mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 und brachten zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere dar, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer, und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels. (Esra 8.35) 18 Und sie bestellten die Priester nach ihren Abteilungen und die Leviten nach ihren Ordnungen, zum Dienste Gottes, der zu Jerusalem ist, wie im Buche Moses geschrieben steht. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. (2. Mose 12.6) 20 Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, so daß sie alle rein waren, und sie schächteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft zurückgekommen waren, und alle, die sich von der Unreinigkeit der Heiden im Lande abgesondert und sich ihnen angeschlossen hatten, um den HERRN, den Gott Israels, zu suchen, aßen es 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien ihnen zugewandt, so daß ihre Hände gestärkt wurden im Werke am Hause Gottes, des Gottes Israels.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)