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Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Königs Darius

1 Da befahl der König Darius, daß man im Urkundenhause, wo die Schätze zu Babel aufbewahrt wurden, suchen solle. 2 Da fand man zu Achmeta, im Schloß, das in der Provinz Medien liegt, eine Rolle, darin war folgende Denkwürdigkeit niedergeschrieben: 3 «Im ersten Jahre des Königs Kores befahl der König Kores betreffs des Hauses Gottes zu Jerusalem: Das Haus soll gebaut werden zu einer Stätte, wo man Opfer darbringt. Sein Grund soll tragfähig sein, seine Höhe sechzig Ellen und seine Breite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 drei Reihen Quadersteine und eine Reihe Balken; und die Kosten sollen von des Königs Haus bestritten werden. 5 Dazu soll man die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem zu genommen und gen Babel gebracht hat, zurückgeben, damit sie wieder in den Tempel zu Jerusalem an ihren Ort gebracht werden und im Hause Gottes verbleiben.» 6 «So haltet euch nun ferne von ihnen, du, Tatnai, Landpfleger jenseits des Stromes, und du, Setar-Bosnai, und eure Genossen von Apharsach, die ihr jenseits des Stromes seid! 7 Lasset sie arbeiten an diesem Hause Gottes; der Landpfleger von Juda und die Ältesten der Juden sollen das Haus Gottes an seiner Stätte bauen! 8 Auch ist von mir befohlen worden, wie ihr diesen Ältesten Judas behilflich sein sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: man soll aus des Königs Gütern von den Steuern jenseits des Stromes diesen Leuten die Kosten genau erstatten und ihnen kein Hindernis in den Weg legen. 9 Und wenn sie junge Stiere oder Widder oder Lämmer bedürfen zu Brandopfern für den Gott des Himmels, oder Weizen, Salz, Wein und Öl nach Angabe der Priester zu Jerusalem, so soll man ihnen täglich die Gebühr geben, ohne Verzug; 10 damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Kinder beten. 11 Es ist auch von mir Befehl gegeben worden, daß, wenn irgend ein Mensch dieses Gebot übertritt, man von seinem Hause einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen soll; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. 12 Der Gott aber, dessen Name alldort wohnt, stürze alle Könige und Völker, welche ihre Hand ausstrecken, dieses Haus Gottes in Jerusalem zu ändern oder zu zerstören! Ich, Darius, habe solches befohlen; es soll genau ausgeführt werden.»

Die Einweihung des Tempels und das Passah

13 Da befolgten Tatnai, der Landpfleger jenseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen genau den Befehl , welchen der König Darius gesandt hatte. 14 Und die Ältesten der Juden bauten weiter, und es gelang ihnen durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos. Also bauten sie und vollendeten es nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores und Darius und Artasastas, der Könige von Persien. 15 Sie vollendeten aber das Haus am dritten Tage des Monats Adar, das war im sechsten Jahre der Regierung des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und der Rest der Kinder der Gefangenschaft feierten die Einweihung des Hauses Gottes mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 und brachten zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere dar, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer, und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels. (Esra 8.35) 18 Und sie bestellten die Priester nach ihren Abteilungen und die Leviten nach ihren Ordnungen, zum Dienste Gottes, der zu Jerusalem ist, wie im Buche Moses geschrieben steht. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. (2. Mose 12.6) 20 Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, so daß sie alle rein waren, und sie schächteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft zurückgekommen waren, und alle, die sich von der Unreinigkeit der Heiden im Lande abgesondert und sich ihnen angeschlossen hatten, um den HERRN, den Gott Israels, zu suchen, aßen es 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien ihnen zugewandt, so daß ihre Hände gestärkt wurden im Werke am Hause Gottes, des Gottes Israels.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)