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Esra - Kapitel 5

Die Wiederaufnahme des Tempelbaues

1 Haggai aber, der Prophet, und Sacharja, der Sohn Iddos, die Propheten, weissagten den Juden, die in Juda und zu Jerusalem waren; im Namen des Gottes Israels weissagten sie ihnen. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich auf Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und fingen an, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen, und mit ihnen die Propheten Gottes, die sie stärkten. 3 Zu jener Zeit kamen zu ihnen Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen und sprachen also zu ihnen: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern auszubessern? 4 Darauf sagten wir ihnen die Namen der Männer, die diesen Bau führten. 5 Aber das Auge ihres Gottes war auf die Ältesten der Juden gerichtet, so daß ihnen nicht gewehrt wurde, bis die Sache Darius vorgelegt und ein Brief mit seiner Antwort zurückgekommen wäre. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Folgendes aber ist die Abschrift des Briefes, den Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen von Apharsach, die diesseits des Stromes waren, an den König Darius geschickt haben. 7 Sie sandten ihm einen Bericht, darin war folgendes geschrieben: «Dem König Darius allen Frieden! 8 Dem König sei kund, daß wir in das jüdische Land zu dem Hause des großen Gottes gekommen sind; es wird mit schön gehauenen Steinen gebaut, und man legt Balken in die Wände; und dieses Werk geht schnell und glücklich unter ihrer Hand vonstatten. 9 Da fragten wir diese Ältesten und sagten zu ihnen also: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern wieder aufzuführen? 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um sie dir mitzuteilen, und wir haben die Namen der Männer, die ihre Obersten sind, aufgezeichnet. 11 Sie aber gaben uns folgendes zur Antwort: Wir sind Knechte des Gottes des Himmels und der Erde und bauen das Haus, das vor vielen Jahren gebaut war, welches ein großer König von Israel gebaut und aufgeführt hat. 12 Aber als unsere Väter den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, des Chaldäers; der zerstörte dieses Haus und führte das Volk hinweg gen Babel. (2. Könige 25.9) 13 Aber im ersten Regierungsjahre Kores`, des Königs von Babel, befahl König Kores, dieses Haus Gottes zu bauen. (Esra 1.1) 14 Und auch die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem genommen und in den Tempel zu Babel verbracht hatte, nahm der König Kores aus dem Tempel zu Babel und gab sie einem Manne , namens Sesbazzar, den er zum Landpfleger einsetzte, (Esra 1.8) 15 und sprach zu ihm: Nimm diese Geräte, ziehe hin und bringe sie in den Tempel, der zu Jerusalem ist, und laß das Haus Gottes an seiner Stätte aufgebaut werden. 16 Da kam dieser Sesbazzar und legte den Grund zum Hause Gottes in Jerusalem. Und seit jener Zeit und bis jetzt baut man daran, und es ist noch nicht vollendet. 17 Siehe, gefällt es nun dem König, so lasse er in dem Schatzhause des Königs, welches zu Babel ist, nachforschen, ob wirklich vom König Kores befohlen worden sei, dieses Haus Gottes zu Jerusalem aufzubauen; und der König sende uns seine Entscheidung darüber!»

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)